Hallo,
habe mal eine Frage.
Voriges Jahr im Juni ist mein Schwager verstorben. Es gibt kein Testament. Er wohnte mit Familie im ererbten Haus seiner Mutter. Meine Schwägerin ist nicht im Grundbuch eingetragen. Nun kann sie das Haus nicht halten, da es veraltet ist und überall Schäden sind. Sie will es nun trotzdem verkaufen. Ich bin aber der ansicht, das kann sie nicht, weil sie erst den Erbschein braucht. Sieht sie nicht ein, auch wenn das ich und ihre Kinder ihr schon öfters gesagt haben. Auch hält sie es nicht für nötig, den erwachsenen Kindern Einsicht in entsprechende Unterlagen zu gewähren. Die Kinder wollen nichts vom Nachlass. Sie wollen nur, dass ihre Mutter, die sehr leichtsinnig mit Geld umgeht nicht in eine Schuldenfalle tappt und die Kinder sollen dann für sie aufkommen. Aber sie bleibt stur. Ist alles ihr und sie bestimmt, was passiert. Ich bin der Meinung, sie bildet mit ihren Kindern eine Erbengemeinschaft und müßte den Nachlass am Sterbetag offenlegen.
Was meint ihr dazu? Liege ich richtig?
Danke für eure Meinung.
Gruß ratlos1311
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Erbschein beantragen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Verkaufen kann man Grundbesitz nur mit Notar. Und der wird sich dann schon kümmern.
wirdwerden
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Hallo,
eine Immobilie kann nur verkaufen, wer gemäß des Grundbuches darüber Verfügungsberechtigt ist.
Verfügungsberechtigt sind die Erben, wenn sie ihr Erbe angenommen haben. Wer ein Erbe annimmt, nimt Vermögen und Schulden an. Ein Erbe kann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung gilt für Vermögen und Schulden.
Die Schwägerin kann die Immobiie nicht ohne Erbschein und nicht ohne die Zustimmung (Unterschrift beim Notar) der Miterben (Kinder) veräußern. Es sei denn, die Kinder hätten ihr Erbe bereits ausgeschlagen, was aber nach über einem Jahr nach der Kenntnisnahme des Erbfalls schwierig vorstellbar ist.
Wollten die Kinder ihre Mutter in diesem Fall unterstützen, wäre ihnen anzuraten, ihr Erbe - im Veräußerungsfall Geld - anzunehmen, und dieses für die Mutter zurück zu legen.
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Jeder Erbe kann einen Erbschein beantragen - also auch eines der Kinder. Den Erbschein benötigt man früher oder später auf jeden Fall.
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