Erbschein beantragen?

8. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
ratlos1311
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)
Erbschein beantragen?

Hallo,
habe mal eine Frage.
Voriges Jahr im Juni ist mein Schwager verstorben. Es gibt kein Testament. Er wohnte mit Familie im ererbten Haus seiner Mutter. Meine Schwägerin ist nicht im Grundbuch eingetragen. Nun kann sie das Haus nicht halten, da es veraltet ist und überall Schäden sind. Sie will es nun trotzdem verkaufen. Ich bin aber der ansicht, das kann sie nicht, weil sie erst den Erbschein braucht. Sieht sie nicht ein, auch wenn das ich und ihre Kinder ihr schon öfters gesagt haben. Auch hält sie es nicht für nötig, den erwachsenen Kindern Einsicht in entsprechende Unterlagen zu gewähren. Die Kinder wollen nichts vom Nachlass. Sie wollen nur, dass ihre Mutter, die sehr leichtsinnig mit Geld umgeht nicht in eine Schuldenfalle tappt und die Kinder sollen dann für sie aufkommen. Aber sie bleibt stur. Ist alles ihr und sie bestimmt, was passiert. Ich bin der Meinung, sie bildet mit ihren Kindern eine Erbengemeinschaft und müßte den Nachlass am Sterbetag offenlegen.
Was meint ihr dazu? Liege ich richtig?
Danke für eure Meinung.
Gruß ratlos1311

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39353 Beiträge, 14146x hilfreich)

Verkaufen kann man Grundbesitz nur mit Notar. Und der wird sich dann schon kümmern.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 753x hilfreich)

Hallo,

eine Immobilie kann nur verkaufen, wer gemäß des Grundbuches darüber Verfügungsberechtigt ist.

Verfügungsberechtigt sind die Erben, wenn sie ihr Erbe angenommen haben. Wer ein Erbe annimmt, nimt Vermögen und Schulden an. Ein Erbe kann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung gilt für Vermögen und Schulden.

Die Schwägerin kann die Immobiie nicht ohne Erbschein und nicht ohne die Zustimmung (Unterschrift beim Notar) der Miterben (Kinder) veräußern. Es sei denn, die Kinder hätten ihr Erbe bereits ausgeschlagen, was aber nach über einem Jahr nach der Kenntnisnahme des Erbfalls schwierig vorstellbar ist.

Wollten die Kinder ihre Mutter in diesem Fall unterstützen, wäre ihnen anzuraten, ihr Erbe - im Veräußerungsfall Geld - anzunehmen, und dieses für die Mutter zurück zu legen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8239 Beiträge, 4558x hilfreich)

Jeder Erbe kann einen Erbschein beantragen - also auch eines der Kinder. Den Erbschein benötigt man früher oder später auf jeden Fall.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.171 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.564 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen