Erbschein beantragen für Ehegatten und dessen Tochter, Eintrag ins Grundbuch

24. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
HF123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)
Erbschein beantragen für Ehegatten und dessen Tochter, Eintrag ins Grundbuch

Hallo,
die Ehefrau von Herrn A ist Ende Februar verstorben, beide haben eine gemeinsame Tochter. Kann Herr A nun für beide einen Erbschein beantragen oder muss dessen Tochter ihren alleine beantragen ?
Zweitens, die Ehefrau hatte von ihrem Vater das Grundstück mit EFH geerbt und stand alleine im Grundbuch, kann der verbliebene Ehemann den Eintrag ändern lassen und gleichzeitig die Tochter mit ins Grundbuch eintragen lassen ?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1643 Beiträge, 995x hilfreich)

Der Ehemann kann einen Erbschein für beide beantragen. Nach Erteilung des Erbscheins kann der Ehemann auch alleine die Umschreibung auf die Erbengemeinschaft im Grundbuch beantragen.
Bei vielen Nachlassgerichten kann man die Umschreibung im Grundbuch auch gleich mit Beantragung des Erbscheins mitbeantragen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.205 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen