Hallo Forumbesucher
Ich habe einen Erbschein beim Amtsgericht beantragt.Mein verstorbener Ehemann und ich, hatten ein handschriftliches Testament, indem wir uns als gegenseitige Erben eingesetzt haben. Nun habe ich vom Amtsgericht ein Schreiben bekommen, dort steht ,
--- die Verfügungen von Todes wegen wurde durch die Ehefrau unverschlossen zu den Akten gereicht
---Die verfügung von Todes wegen wurde nach dem Erblasser eröffnet und nicht verkündet
---und ich habe eine beglaubigte Kopie des Testamentes bekommen
---ist das der Erbschein?
---oder was muß ich jetzt weiter tun?
vielen dank für ihre Hilfe
Erbschein beantragt
2. Februar 2012
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Frage vom 2. Februar 2012 | 20:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein beantragt
#1
Antwort vom 2. Februar 2012 | 22:02
Von
Status: Lehrling (1449 Beiträge, 508x hilfreich)
Der richtige Erbschein kommt meist 2-8 Wochen nach dem Antrag, in klaren Fällen eher bei 2 Wochen.
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