Moin.es wurde ein Erbschein über einen Notoar beim Nachlaßgericht beantragt.Nun fehlt vom Miterben(es sind zwei Erben ohne Kontakt zu einander)die Beburtsurkunde und Heiratsurkunde.Der Notor hat den Miterben nun aufgefordert diese bei Ihm zur beglaubigung oder direkt beim Nachlaßgericht vorzulegen.Was passiert wenn der Erbe sich weigert die sachen vorzulegen weil er kein interesse am Erbschein hat weil schon alles beseite geschaft worden ist!Kann er vom Nachlaßgericht zur vorlage gezwungen werden?oder wie würde es weiter gehen?
vielen dank schon mal
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Erbschein beantragt es fehlt was
22. September 2011
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Frage vom 22. September 2011 | 18:13
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 21x hilfreich)
Erbschein beantragt es fehlt was
#1
Antwort vom 22. September 2011 | 21:25
Von
Status: Richter (8584 Beiträge, 4664x hilfreich)
#Kann er vom Nachlaßgericht zur vorlage gezwungen werden?oder wie würde es weiter gehen?#
Nein, wenn die Unterlagen nicht vorgelegt werden, wird der Antrag ggf. zurückgewiesen.
Der Antragsteller kann die Urkunden selbst beim Standesamt angeforden.
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#2
Antwort vom 22. September 2011 | 23:54
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2509x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Nein, wenn die Unterlagen nicht vorgelegt werden, wird der Antrag ggf. zurückgewiesen.
Der Antragsteller kann die Urkunden selbst beim Standesamt angeforden.
<hr size=1 noshade>
Da das ein FGG-Verfahren ist, gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, das NG müsste also vAw ermitteln, § 2358 BGB .
Zumindest in BW müssen die Standesbeamten auf Ersuchen des NG die Nachweise liefern, § 39 IV LFGG, der Miterbe dürfte also das Verfahren nicht verzögern oder gar blockieren können.
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