Hallo,
habe eine Frage meine gute Bekannte sie ist 79 Jahre alt hat ihren Sohn verloren, heute war sie beim AG und hat einen Erbschein beantragt wobei sie das Erbe
ausschlagen möchte und ihre anderen 2 Kinder auch. Weil der verstorbene Sohn schulden hat. Was kann sie tun um das Erbe jetzt noch auszuschlagen oder hat sie mit der Beantragung des Erbscheines das Erbe schon angenommen....bitte um Rat weil sie morgen wieder hingehen möchte und wissen möchte was sie den Beamten dort sagen soll.
Danke im Voraus für die Hilfe
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-- Editiert nazo67 am 18.12.2013 16:49
Erbschein beantragt wie jetzt Erbe ausschlagen
Sie möge den Antrag auf Erteilung eines Erbscheines zurückziehen und das Erbe ausschlagen. Beides kann beim Nachlassgericht gemacht werden.
quote:
und wissen möchte was sie den Beamten dort sagen soll
Das kann ich auch nicht vorhersagen. Wenn sie Angst vor den Beamten hat, dann soll sie zu einem Notar gehen, der die Sache für sie erledigt.
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Danke erst mal für die Antwort ich werde es ihr ausrichten.
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Mit der Stellung des Erbscheinsantrags hat sie erklärt, dass sie das Erbe angenommen hat. Sie kann zwar den Antrag zurücknehmen, aber einfach so wirksam ausschlagen ist jetzt nicht mehr. Was bleibt ist die Möglichkeit der Anfechtung der Annahme. Dafür muss sie sich aber bei Annahme geirrt haben.
Sie kann zwar auch einfach so alles mögliche zu Protokoll des Gerichts oder über einen Notar erklären so kann sie zB auch noch die Ausschlagung aufnehmen lassen, jedoch wird nicht von Amts wegen geprüft ob diese Ausschlagung dann auch wirksam ist.
Wenn der Nachlass tatsächlich überschuldet ist, kann man Nachlassinsolvenz beantragen und damit die Schulden auf den Nachlass begrenzen.
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Danke für die Antworten sie hat es heute morgen bei Gericht ausschlagen können und den Antrag auf den Erbschein zurückgenommen das ging weil eh noch Unterlagen fehlten. Somit ist die Sache abgeschlossen....nochmals danke
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