Erbschein bei Gesamthandsgemeinschaft

11. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
SATURN05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbschein bei Gesamthandsgemeinschaft

Hallo zusammen,

folgende Konstellation diskutiert:
M und F sind in Gütergemeinschaft verheiratet welche fortgesetzt werden soll, aus dieser Ehe stammen 9 Kinder (K1 bis K6).
Nach dem Tod von M wird die Gütergemeinschaft mit F und den sechs Kindern (K1 bis K6) fortgesetzt.
Aus einer nachfolgenden Beziehung zwischen F und M2 (keine Ehe) stammt ein weiteres Kind (K7).
Nach dem Tod von F wird durch ein Testament von F das Kind K7 zum Alleinerben.
D. h. aus der seit dem Tod von M bestehenden fortgesetzten Gütergemeinschaft (bestehend aus F mit K1 bis K6) wird
nach dem Tod von F eine Gesathandsgemeinschaft (ß). Diese setzt sich aus K1 bis K7 zusammen, wobei K7 im Testament der
länger lebenden F wie schon erwähnt als Alleinerbe eingesetzt ist.

Können K1 - K6 einen Erbschein beantragen (sie sind ja eigentlich keine Erben)?
Wenn ja, bekommen dann alle Mitglieder der Gesamthandsgemeinschaft einen Erbschein ausgehändigt?
Enthält dieser bereits die Erbquoten?

Vorab schon vielen Dank.

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Können K1 - K6 einen Erbschein beantragen (sie sind ja eigentlich keine Erben)?


Nein, jedenfalls nicht bezüglich F

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