Erbschein bei Grundbesitz?

21. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Melly2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein bei Grundbesitz?

Hallo,wer kann mir bitte weiterhelfen.
Laut Nachlassgericht ist mein Vater am 6.8.20 verstorben. Nach Beerdigungskosten am Todestag übersteigenden Nachlass bzw. Grundbesitz.
Nachlassgericht hat die Erben von Amts wegen zu ermitteln.
Dessen Ehefrau 1/2, beide nichtehelichen Tochter je 1/4. Davon bin eine ich.
Ich kenne mich leider nicht aus und beim Nachlassgericht erreiche ich niemanden.
Benötige ich einen Erbschein und weiß jemand wie es nach der Annahme der Erbschaft weitergeht?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Melly2000):
Nachlassgericht hat die Erben von Amts wegen zu ermitteln.

Spielt der Fall in Bayern? Eine Amtsermittlungspflicht gibt es in den meisten Bundesländern nicht.

Zitat (von Melly2000):
Benötige ich einen Erbschein

Wenn Sie das Erbe antreten möchten wird das in Ihrem Fall wahrscheinlich unabdingbar sein.
Soweit kein notarielles Testament vorliegt bedarf es zur Berichtigung des Grundbuchs einen Erbschein.

Zitat (von Melly2000):
weiß jemand wie es nach der Annahme der Erbschaft weitergeht?

Indem man ein Erbscheinsantrag stellt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Melly2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst Mal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ja, ist in Bayern.
Ich habe sonst überhaupt keine weiteren Informationen außer dem Schreiben vom Nachlassgericht. Ich muss auch noch Fragen beantworten ob ein Testament vorliegt oder ob es noch weitere Kinder gibt. Keine Ahnung.
Ich werde jetzt morgen nochmals versuchen dort jemand zu erreichen und bei uns im Rathaus eine Beglaubigung meiner Abstammungsurkunde holen. Diese Unterlagen weiterleiten und einen Erbschein beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Wie das im Einzelnen in Bayern abläuft ist mir nicht genau bekannt.

Zitat (von Melly2000):
Ich muss auch noch Fragen beantworten ob ein Testament vorliegt oder ob es noch weitere Kinder gibt.

Die Fragen müssen Sie nur nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Wenn Sie keinen Kontakt zu Ihrem Vater hatten würde ich das ebenfalls mitteilen, dann gehen weitere Frageschreiben villt. an andere Miterben.
Zitat (von Melly2000):
Ich werde jetzt morgen nochmals versuchen dort jemand zu erreichen und bei uns im Rathaus eine Beglaubigung meiner Abstammungsurkunde holen.

Soweit Sie niemanden telefonisch erreichen, können Sie auch einfach ein kurzes Schreiben schicken indem Sie bitten mitzuteilen welche Unterlagen noch erforderlich sind und was evtl. noch zu erledigen ist.

Zitat (von Melly2000):
Diese Unterlagen weiterleiten und einen Erbschein beantragen.

Haben Sie Kontakt zu den weiteren Erben? Wenn nicht, würde ich diesen schleunigst herstellen.
Wenn Sie einen Erbscheinsantrag stellen, müssen Sie u.a. an Eides statt versichern, dass die übrigen Miterben die Erbschaft angenommen haben. Dies können Sie natürlich nicht, wenn Sie gar nicht wissen, ob die anderen das Erbe annehmen.

Ein Erbscheinsantrag bzw. besser gesagt die (so gut wie immer) erforderliche Versicherung an Eides statt bedarf einer gewissen Form, ein einfaches Schreiben genügt nicht.
Ein Erbscheinsantrag kann zu Protokoll des Nachlassgerichts oder bei einem Notar erklärt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Melly2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe zu niemandem Kontakt. Vom Tod meines Vaters habe ich durch das Schreiben erfahren. Ich kenne auch die andere Tochter nicht.
Oh je, jetzt wird es mir ganz anders.
Ich habe keinerlei Informationen. Auf der Rückseite des Schreibens ist nur anzukreuzen ob ich einen Erbschein benotige

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Es ist so, dass Sie, die Ehefrau und die weitere Tochter eine Erbengemeinschaft nach Ihrem Vater bilden (vorausgesetzt alle nehmen die Erbschaft an).
Sie können nur gemeinsam über die einzelnen Teile der Erbschaft verfügen.
Kontakt untereinander ist somit zwingend notwendig.
Sie alleine können z.B. das Grundstück nicht veräußern.

Zitat (von Melly2000):
Auf der Rückseite des Schreibens ist nur anzukreuzen ob ich einen Erbschein benotige

Ich gehe davon aus, dass wenn Sie dies ankreuzen ein Schreiben mit weiteren Informationen erhalten. Aber wie gesagt sind mir die Gepflogenheiten in Bayern leider nicht bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Melly2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, vielen Dank für die Hilfe. Ich warte jetzt ab was auf mich zukommt.

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