Hallo,
Kann ich auch einen ERbschein bekommen wenn ich das Erbe ausschlage?
Und zwar gehts um folgendes:
Die Firma meines Vaters stellt mir noch sein November Gehalt plus Weinachtsgeld zur Verfügung, sozusagen als Hinterbliebenenhilfe. Zahlt dieses Geld aber nur gegen Erbschein aus.
Nun will ich das Erbe aber eigentlich nicht annehmen.
Zählt sowas als Nachlaß?
Gruß Marco
Erbschein bei ausschlagung des Erbes?
28. November 2004
Thema abonnieren
Frage vom 28. November 2004 | 13:03
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbschein bei ausschlagung des Erbes?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 28. November 2004 | 13:38
Von
Status: Schüler (382 Beiträge, 85x hilfreich)
Ja natürlich, das ganze fällt auch unter das Nachlassvermögen und ist daher nur durch die Annahme der Erbschaft zu bekommen. Die Firma Ihres Vaters hat sich völlig korrekt verhalten.
Gruss
flo
#2
Antwort vom 28. November 2004 | 13:42
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo,
Ok danke.
D.h. Ich bekomme bei ausschlagung auch keinen Erbschein!
Gruß Marco
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#3
Antwort vom 28. November 2004 | 13:44
Von
Status: Schüler (382 Beiträge, 85x hilfreich)
Genau, denn der Erbschein ist grds. die Legitmation, die Sie als Erbe ausweisen würde
-- Editiert von f!o am 28.11.2004 13:45:33
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