Erbschein bei ausschlagung des Erbes?

28. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
mb20fürth
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbschein bei ausschlagung des Erbes?

Hallo,


Kann ich auch einen ERbschein bekommen wenn ich das Erbe ausschlage?
Und zwar gehts um folgendes:

Die Firma meines Vaters stellt mir noch sein November Gehalt plus Weinachtsgeld zur Verfügung, sozusagen als Hinterbliebenenhilfe. Zahlt dieses Geld aber nur gegen Erbschein aus.
Nun will ich das Erbe aber eigentlich nicht annehmen.

Zählt sowas als Nachlaß?


Gruß Marco

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Ja natürlich, das ganze fällt auch unter das Nachlassvermögen und ist daher nur durch die Annahme der Erbschaft zu bekommen. Die Firma Ihres Vaters hat sich völlig korrekt verhalten.

Gruss

flo

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#2
 Von 
mb20fürth
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,


Ok danke.

D.h. Ich bekomme bei ausschlagung auch keinen Erbschein!


Gruß Marco

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Genau, denn der Erbschein ist grds. die Legitmation, die Sie als Erbe ausweisen würde ;)



-- Editiert von f!o am 28.11.2004 13:45:33

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