Hallo,
Kann ich auch einen ERbschein bekommen wenn ich das Erbe ausschlage?
Und zwar gehts um folgendes:
Die Firma meines Vaters stellt mir noch sein November Gehalt plus Weinachtsgeld zur Verfügung, sozusagen als Hinterbliebenenhilfe. Zahlt dieses Geld aber nur gegen Erbschein aus.
Nun will ich das Erbe aber eigentlich nicht annehmen.
Zählt sowas als Nachlaß?
Gruß Marco