Erbschein erforderlich?

28. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
wms
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 32x hilfreich)
Erbschein erforderlich?

Folgender Fall. Frau verstibt und hat ein handschriftliches Testament.

Enkel soll 100 TDM, Schwiegersohn 20 TDM und Tochter das restlicher Vermögen (nur Geld und Aktien, sonst gibt es nichts) erben.

Die Erben respektieren das Testament. Die Tochter hat eine Vollmacht über den Tod hinaus und verteilt das Vermögen entsprechend dem Testament.

Geht das so einfach?
Was ist mit Erbschaftssteuer?

Danke schon mal für Eure Beiträge.

LG wms

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"Wolle"

-- Editiert wms am 28.09.2011 06:53

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

quote:
Die Erben respektieren das Testament. Die Tochter hat eine Vollmacht über den Tod hinaus und verteilt das Vermögen entsprechend dem Testament.

Geht das so einfach?


Ja, allerdings ist nur die Tochter Erbin. Enkel und Schwiegersohn sind Vermächtnisnehmer. Der Erbschein ist keine Vorbedingug für die Verteilung des Erbes. Es ist lediglich ein amtliches Dokument, mit dem gegenüber Dritten die Erbenstellung nachgewiesen werden kann. Wenn es keinen Dritten gibt, der so einen Nachweis fordert, dann ist der Erbschein nicht erforderlich.

quote:
Was ist mit Erbschaftssteuer?


Sofern der Rest nicht mehr als 400.000€ beträgt, fällt keine Erbschfsteuer an. Ansonsten muss die Tochter eine Erbschaftsteuererklärung abgeben, bzw. im ersten Schritt die Erbschaft dem Finanzamt melden.

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-- Editiert hh am 28.09.2011 13:23

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#2
 Von 
wms
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 32x hilfreich)

Erbschein erforderlich?

quote:

Wenn es keinen Dritten gibt, der so einen Nachweis fordert, dann ist der Erbschein nicht erforderlich.


Kann eine Bank einen Erbschein fordern?

Was ist mit Erbschaftssteuer?

quote:
Sofern der Rest nicht mehr als 400.000€ beträgt, fällt keine Erbschfsteuer an. Ansonsten muss die Tochter eine Erbschaftsteuererklärung abgeben, bzw. im ersten Schritt die Erbschaft dem Finanzamt melden.


Bedeutet das, dass die Erbin bei weniger als 400.000€ nicht aktiv werden muss. Ggf. dem FA Fragen beantworten muss wenn das FA nachfragt?

Die Banken melden ja die zu vererbende Summe, z.B. 410.000€. Nach Abzug der Kosten (Beerdingung usw) und dem Anteil für Enkel ca. 51T€ und Schwiegersohn ca. 10T€ beträgt das Erbe dann ja weniger als der Freibetrag von 400T€ für die Tochter --> steuerfrei :) .

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"Wolle"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wms
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:
Wenn es keinen Dritten gibt, der so einen Nachweis (Erbschein) fordert, dann ist der Erbschein nicht erforderlich.


Die Bank behauptet das ein Erbschein erforderlich sei wenn es sich um ein Einzelkonto handelt und die Bagatellgrenze von 5000€ überschritten sei.

Stimmt das?


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"Wolle"

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Jeder Vertragspartner, also auch die Bank, ist berechtigt sich vom Erben dessen Erbenstellung durch Vorlage eines Erbscheines nachweisen zu lassen.

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Die Bank behauptet das ein Erbschein erforderlich sei wenn es sich um ein Einzelkonto handelt und die Bagatellgrenze von 5000€ überschritten sei.

Ermessensspielraum. Solche Regeln sind in den AGB geregelt. Meist mit "kann" beschrieben. Wer bei der Bank bekannt ist und bereits größere Transaktionen vorgenommen hat, wird es auch nach dem Tod des Kontoinhabers können.
Aber - eine Kontoauflösung wird bei größeren Beträgen meist nur mit Erbschein ermöglicht.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 11.10.2011 21:09

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