Hallo,
wer kann mir Informationen bezüglich der Ausstellung eines Erbscheines durch das Nachlassgericht geben
Meine Fragen:
1. Steht im Erbschein nur allgemein, dass man Erbe bzw. einer der Erben ist - oder ist das konkreter in dem Sinne, dass der Erbanteil in Prozent genannt wird oder sogar eine dataillierte Aufschlüsselung der Werte vornimmt?
2. Erhält jeder Erbe somit einen ganz indviduell abgestimmten Erbschein - oder gibt es einen Schein für die ganze Erbengemeinschaft, auf dem dann alles zusammengefasst drauf steht?
3. Wie sieht es mit den Kosten aus - bzw. ist für die Kostenberechnung das Nachlassverzeichnis zur Bestimmung des Nachlasswertes die Voraussetzung?
Fragen über Fragen......und schon mal vielen Dank für Ihre/ deine Mühe und schöne Grüße
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Erbschein - gibt es einen Schein für die ganze Erbengemeinschaft? Oder für jeden einen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



#Jedem Erbberechtigten kann eine Abschrift des Erbscheins ausgehändigt werden.#
Eine Abschrift genügt allerdings nicht - als Erbnachweis muss eine Ausfertigung
des Erbscheins vorgelegt werden.
#Der Erbschein berechtigt zum Erben, mehr nicht.#
Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft.
#Es erbt jeder Erbberechtigte, der nicht innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht die Erbausschlagung erklärt hat (persönlich oder durch Notar).#
Das ist allgemein so nicht richtig; wenn ein Erbe im Ausland wohnhaft ist, beträgt die Frist 6 Monate. Auch beim Notar muss die Erklärung persönlich erklärt werden.
#Wie sieht es mit den Kosten aus - bzw. ist für die Kostenberechnung das Nachlassverzeichnis zur Bestimmung des Nachlasswertes die Voraussetzung?#
Ja, das Nachlassverzeichnis für das NG dient lediglich zur Kostenberechnung; hier genügen ca.-Angaben.
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