Guten Tag,
vor 5 Jahren ist meine Mutter verstorben und hat ihrem Mann ( Neuer Mann - neu geheiratet )in einem Testament alles vermacht. Auf ein Pflichtteil hab ich damals verzichtet....vielleicht war es dumm aber meine Entscheidung. Heute bekomme ich einen Brief in dem ein gewisser Herr ( XY ) ein Erbschein beantragt. Der neue Mann meiner Mutter ist ebenfalls vor einiger Zeit verstorben und dieser Herr ( XY ) ist sein Sohn. Dieser soll jetzt das Erbe
bekommen.
Der Brief beschreibt das Erbe und gibt mir gelegenheit noch bedenken gegen das Testament oder den Erbschein zu äußern.
Nun meine Frage, geht es jetzt nur um den Erbschein oder hab ich nochmal die Gelegenheit, einen Pflichteil geltend zu machen?
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Erbschein - hab ich nochmal die Gelegenheit, einen Pflichtteil geltend zu machen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



quote:
Auf ein Pflichtteil hab ich damals verzichtet..
Notariell?
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Nein, ich habe mich einfach nicht gemeldet, also die Zeit verstreichen lassen. Ist das denn relevant?
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§ 2332 I BGB
= Verjährung 3 Jahre nach Kenntnis d. Erbfalls und
Kenntnis d. beeinträchtigenden Verfügung (= doppelte Kenntnis erf.!).
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Danke, stellt sich mir die Frage, was heißt denn :Kenntnis d. beeinträchtigenden Verfügung?
Hoffentlich keine dumme Frage....
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vor 5 Jahren ist meine Mutter verstorben und hat ihrem Mann ( Neuer Mann - neu geheiratet )in einem Testament alles vermacht.
Ist dein Vater vor deiner Mutter verstorben? Wenn ja, gibt es ein gemeinschaftliches Testament deiner Eltern?
Heute bekomme ich einen Brief in dem ein gewisser Herr ( XY ) ein Erbschein beantragt. Der neue Mann meiner Mutter ist ebenfalls vor einiger Zeit verstorben und dieser Herr ( XY ) ist sein Sohn. Dieser soll jetzt das Erbe bekommen.
Es wundert mich, dass du vom Nachlassgericht benachrichtigt wirst, da nur gesetzliche Erben benachricht werden nüssen und du mit deinem "Stiefvater" nicht verwandt bis. Wurdest du adoptiert?
Nun meine Frage, geht es jetzt nur um den Erbschein oder hab ich nochmal die Gelegenheit, einen Pflichteil geltend zu machen?
Jetzt geht es nur um den Erbschein nach dem Stiefvater. Dein Pflichteilsanspruch ist nach 3 Jahren verjährt.
Danke, stellt sich mir die Frage, was heißt denn :Kenntnis d. beeinträchtigenden Verfügung?
Das heisst, dass der Anspruch nach 3 Jahren verjährt, nachdem du vom Nachlassgericht das Testament deiner Mutter erhalten hast in dem dein Stiefvater zum Alleinerven ernannt wurde.
-- Editiert cruncc1 am 01.07.2012 13:44
Es macht den Eindruck, dass Ihr Stiefvater ein Testament
hinterlassen hat. Möglicherweise sind auch Sie darin bedacht.Lassen Sie sich erst einmal eine Abschrift aushändigen.
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Wenn er/sie in dem Testament bedacht ist, erhält er/sie "autmatisch" das Testament vom NG.
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