Erbschein - muss der notariell beglaubigt werden, mit persönlichem Erscheinen beim Notar?

12. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
GabyGieseler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein - muss der notariell beglaubigt werden, mit persönlichem Erscheinen beim Notar?

Guten Tag,

ich möchte einen Erbschein beantragen . Ist es richtig das dieser notariell beglaubigt werden muß, mit persönlichem Erscheinen beim Notar?
Ich bin schlecht zu Fuß.

Danke für Eure Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.09.2010 20:57:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 79x hilfreich)

Der Erbscheinsantrag selber kann theoretisch selber schriftlich gestellt werden. Da aber regelmäßig die Angaben an eides statt zu versichern sind (2356 BGB), bleibt nur der Gang zum Notar oder zum Nachlassgericht.

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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Ich nehme an, dass der Erblasser in Baden-Würtemberg seinen letzten Wohnsitz hatte.
Da sind in der Tat die Notariate zuständig.

Entweder nimmst Du Dir ein Taxi, oder Du suchst Dir einen Notar, der zu Dir kommt.

Ansonsten musst Du dich tatsächlich zum Nachlassgericht aufmachen.
Telefononiere vorher, damit Du ggf. mit einem einzigen Erscheinen auskommst und alles übige schriftlich machen kannst oder zum Termin mitbringen kannst.

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"Lukas 7,23"

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