Erbschein nötig in dem Fall ???

21. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbschein nötig in dem Fall ???


Guten Abend, bin neu und Brauche Rat.

Habe vor Kurzem durch mein Onkel erfahren das meine Oma Verstorben ist.

Nu 1 Jahr Später sagt er wir hätten Anspruch auf den Erbteil meiner Mutter Verstorben 1998. Da er eine Generalvollmacht über alle Konten über den Todt hinaus besas hat die Bank Ihn die Bank gebeten die Konten aufzulösen. Was er getan hat !! Nu Verlangt das Gericht von Ihm trotz allem einen Erbschein. Warum ?? Das Geld liegt nun auf einem KTO was auf seinen Namen eröffnet wurde !!! und er fragt wo ich das Geld hin überwiesen haben will. Geht das so einfach ??

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

und er fragt wo ich das Geld hin überwiesen haben will. Geht das so einfach ??

Wenn Ihr damit kein Problem hat, dann geht das so einfach.

Natürlich habt Ihr ein Recht, zu prüfen, ob die Summe, die er überweisen will auch Eurem Anspruch entspricht.

Warum verlangt welches Gericht von ihm einen Erbschein?

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#2
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die Antwort !!!
Ich kann meinem Onkel Vertrauen und brauch nicht Prüfen !!!! Das Gericht an Omas Wohnort fordert mein Onkel auf nen Erbschein vor zu legen was er nicht Versteht !!!. Mein Onkel war zum Schluss amtl. Vormund seiner Mutter !!!!

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Kann es sich dabei um einen Grundbucheintragung handeln? Dafür wird ein Erbschein benötigt, wenn man diesen ändern will.

Die Erben untereinander können sich auch ohne Erbschein einigen. Wenn jedoch offizielle Stellen (Grundbuchamt, Banken usw.) ins Spiel kommen, dann muss ein Erbschein vorgelegt werden.

Die Frage ist daher, was konkret das Gericht will. Es kann nicht alleine um den Erbschein gehen. Der wird aus Sicht des Gerichtes für irgendetwas benötigt. Hellseher bin ich aber auch nicht, so dass ich Dir die Ursache nicht nennen kann.

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#4
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)


Es handelt sich um reines Bargeld, die Bank hat auf Grund der Gen.Vollmacht das Geld Freigegeben. Ich gehe davon aus das wir als Enkel nicht auftauchen. Mein Onkel wuerde uns den Teil Auszahlen der für uns ist. tuts im Augenblick nicht weil er nicht weis ob er es darf ohne E- Schein.
Er wartet nun auf eine Reaktion des Gerichts. Warum er nen E- Schein benötigt.!! Er steht auf dem Standpunkt das er keinen braucht.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Seine eigene Meinung ist ja schön und gut.

Die Frage ist, warum das Gericht der Meinung ist, dass er einen Erbschein benötigt. Bislang ist da für mich kein Grund erkennbar. Das heißt aber nicht, dass es keinen Grund geben könnte.

Vielleicht sollte er einfach dort anrufen und nachfragen.

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Außerdem besteht doch kein Problem für ihn, wenn er das Erbe gerecht aufteilt und an euch überweist.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn er eine Vollmacht über den Tod hinaus hatte, kann er doch das Geld entsprechend überweisen - wenn die Bank es sogar schon freigegeben hat.

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