Erbschein notwendig ?

25. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
fischerz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein notwendig ?

Hallo an alle Forenteilnehmer
Familie mit 2 Kindern A und B
Vor 20 Jahren ist Vater gestorben, damals wurde notariell das Haus auf Bruder A überschrieben,
im Gegenzug wurde von A ein unwiederruflicher Erb- und Pflichtteilverzicht im selber Urkunde aufgenommen.

Jetzt ist auch die Mutter verstorben, in ihrem Besitz war noch ein kleines Grundstück.
Kann dieses jetzt ohne Erbschein auf den Sohn B übertragen werden ?

Das ganze finanzielle Erbe kann mit einer notariellen Generalvollmacht über den Tod hinaus geregelt werden.

Freue mich über eure Beteiligung

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Das ganze finanzielle Erbe kann mit einer notariellen Generalvollmacht über den Tod hinaus geregelt werden.


Damit kann im Prinzip auch das Grundstück übertragen werden, jedoch kostet dann der notarielle Vertrag und die Grundbucheintragung Gebühren.

Mit einem Erbschein kann dagegen eine kostenlose Grundbuchberichtigung vorgenommen werden.

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#2
 Von 
fischerz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Interessant, dann macht es finanziell keinen großen Unterschied

jetzt wirds komplizierter,
Das Grundstück hat keinen hohen Wert, und macht nur Arbeit.
A der auf das Erbe verzichtet hat, hat Spass daran. Sein Bruder B kein Interesse.
Beide sind sich einig das es bei A besser aufgehoben ist.

Den Erbschein kann ja nur der Alleinerbe B beantragen, kann damit das Grundstück auch auf A eingetragen werden ?

Muss das Grundstück überhaupt umgeschrieben werden ?
Dann wäre B der uneingetragene Eigentümer, und A nutzt das Grundstück wie bisher weiter
- oder sehe ich das falsch ?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von fischerz):
im Gegenzug wurde von A ein unwiederruflicher Erb- und Pflichtteilverzicht im selber Urkunde aufgenommen.

Das heißt aber nicht automatisch, dass er kein Erbe ist.
Zitat:
Jetzt ist auch die Mutter verstorben, in ihrem Besitz war noch ein kleines Grundstück.

Wer ist Erbe der Mutter?
Zitat:
Den Erbschein kann ja nur der Alleinerbe B beantragen, kann damit das Grundstück auch auf A eingetragen werden ?

Nein, dazu muss ein notarieller Vertrag beukundet werden.
Zitat:
Muss das Grundstück überhaupt umgeschrieben werden ?

Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von 2 Jahren gebührenfrei. Spätestens einige Generationen später "rächt" es sich, wenn man das Grundbuch nicht berichtigen lässt.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
A der auf das Erbe verzichtet hat, hat Spass daran. Sein Bruder B kein Interesse.
Beide sind sich einig das es bei A besser aufgehoben ist.


Dann sollte das Grundstück mit Hilfe der Vollmacht übertragen werden. Auf einen Erbschein kann man dann verzichten.

Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Grundstücks, so dass deren Höhe wohl überschaubar ist.

Zitat:
Muss das Grundstück überhaupt umgeschrieben werden ?
Dann wäre B der uneingetragene Eigentümer, und A nutzt das Grundstück wie bisher weiter
- oder sehe ich das falsch ?


Das rächt sich irgendwann. Es kann sein, dass irgendwann heißt in 20, 30 oder 40 Jahren, aber dann führt die nicht erfolgte Umschreibung zu erheblichen Schwierigkeiten. Daher würde ich dringend empfehlen, das jetzt zu machen.

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#5
 Von 
fischerz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Infos

cruncc1 hat da noch einen interessanten Punkt erwähnt, in Bezug auf den Erb- und Pflichtteilverzicht
"Das heißt aber nicht automatisch, dass er kein Erbe ist."

A und B sind die einzigen Kinder, es bestand kein Testament.
Dann sind wohl beide Kinder Erben, Erbe A verzichtet nur auf seinen Teil - richtig ?

Hat das Auswirkungen auf die Notwendigkeit eines Erbscheins ?

Das Ziel ist möglichst günstig das Grundstück auf Kind A zu übertragen.

Das Sterben so teuer ist war mir vorher auch noch nicht so bewusst.
Mich dürfte man Ruhig ums Eck verscharren, dann das gesparte Geld sinnvoll verprassen.


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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von fischerz):
Mich dürfte man Ruhig ums Eck verscharren,
Da ist das Gesetz und die *X-Industrie* vor...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
fischerz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

muss ja keiner mitkriegen

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von fischerz):
A und B sind die einzigen Kinder, es bestand kein Testament.
Dann sind wohl beide Kinder Erben, Erbe A verzichtet nur auf seinen Teil - richtig ?

Nein, B ist Alleinerbe. A hat keinerlei gesetzlichen Ansprüche, da er vertraglich darauf verzichtet hat.

Die Eltern hätten A als Erben einsetzen können, wenn sie das gewollt hätte, dann würde der Verzicht nicht greifen.

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#9
 Von 
fischerz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, danke cruncc1
ist auch nicht so wichtig. Die beiden haben sich das letzte mal vor 30 Jahren gestritten, worüber weis keiner mehr.
Liegt wohl daran das sie nicht zusammen wohnen.

es dreht sich nur noch um das Grundstück, wo der Preis für einen Erbschein den Wert des Grundstückes wahrscheinlich übersteigt.

Wir machen sowiso einen Notartermin, da sich gezeigt hat, das eine notarielle Vollmacht über den Tod hinaus, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in den letzten Wochen doch sehr geholfen haben.

Sollte sich jeder mal Gedanken drüber machen

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#10
 Von 
fischerz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals Hallo zusammen,
Gestern habe ich Post vom Amtsgericht bekommen.
Darin eine Eröffnungsniederschrift zu einem notariellen Testament das meine Mutter wohl am selben Tag wie damals die Überschreibung des Hauses erstellt hat.

Der Inhalt ändert nichts an der Sachlage oben, Bruder B ist im Testament als Alleinerbe genannt und der
Erb- und Pflichtteilsverzicht von Bruder A wird auch erwähnt.

Kann mit diesem Testament die Umschreibung im Grundbuch ohne Erbschein erfolgen ?
Wenn Ja, kann damit dann auch auf Bruder A umgeschrieben werden ?

Allen Lesern noch ein gutes neues Jahr

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von fischerz):
Kann mit diesem Testament die Umschreibung im Grundbuch ohne Erbschein erfolgen ?

Auf B grundsätzlich ja.

Zitat (von fischerz):
Wenn Ja, kann damit dann auch auf Bruder A umgeschrieben werden ?

Nein. Dazu bräuchte es eine notarielle Urkunde bzgl. der Übertragung von B auf A + not. Testament mit Eröffnungsprotokoll.

-- Editiert von Ballivus am 06.01.2021 10:05

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