Erbschein notwendig?

19. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Paulchen123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein notwendig?

Hallo.
Ich wollte gerne wissen, ob ein Erbschein überhaupt nötig ist, wenn ich
a.) Im Besitz eines Testamentes bin
und
b.) Eine Betreuungsvollmacht meines verstorbenen Onkels habe, die über den Tod hinaus gültig ist.
Beides ist allerdings nicht notariell beglaubigt.

Testament ist bereits durch das Nachlassgericht eröffnet worden.

Primär geht es um eine Änderung im Grundbuch wegen einer Immobilie.

Vielen Dank und Gruss

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48641 Beiträge, 17146x hilfreich)

Zitat (von Paulchen123123):
Primär geht es um eine Änderung im Grundbuch wegen einer Immobilie.

Dafür hätte es entweder eines notariellen Testamentes oder einer notariellen Vollmacht bedurft.

Zitat (von Paulchen123123):
Ich wollte gerne wissen, ob ein Erbschein überhaupt nötig ist,

Somit: Ja

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6616 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von Paulchen123123):
Ich wollte gerne wissen, ob ein Erbschein überhaupt nötig ist, wenn ich
a.) Im Besitz eines Testamentes bin
und
b.) Eine Betreuungsvollmacht meines verstorbenen Onkels habe, die über den Tod hinaus gültig ist.
Beides ist allerdings nicht notariell beglaubigt.

Dann ja. Ein notariell beurkundetes Testament macht einen Erbschein überflüssig, aber das ist hier ja nicht gegeben.

Eine über den Tod hinaus wirksame Vollmacht kann jeder Erbe des Verstorbenen jederzeit außer Kraft setzen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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