Erbschein notwendig oder Testament ausreichend?

8. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)
Erbschein notwendig oder Testament ausreichend?

Meine Mutter ist leider vor kurzem verstorben und ich warte jetzt immer noch auf das notariell beglaubigte Testament vom Nachlassgericht, an dem Wohnort, wo sie verstorben ist (ich selber wohne nicht mehr im selben Ort). Jetzt wollte ich gerne wissen, da meine Mutter ja auch ein Bankkonto mit Vermögen drauf hat und ich nicht gerne umsonst zur hiesigen Bank fahren möchte, wollte ich mal wissen, ob das Testament (wo ich auch als Alleinerbin hervorgehe) doch noch in so einem Fall einen Erbschein benötige? Die Sterbeurkunden lagen mir schon zeitnah bekommen. Diese soll ich dann auch mitnehmen. Ich möchte solche Sachen nicht auf dem Postweg schicken. Das mit dem Testament dauert jetzt auch schon wieder solange. Liegt dann aber meistens dort in der Postverteilung bei Gericht.

Gibt es auf irgendwas, was ich zu achten habe? Bzw. auch auf den Inhalt des Testaments? Da ich auch nur die Adoptivtochter bin, weiß ich nicht, ob es besser wäre, diese Adoptionsunterlagen ebenfalls mit zur Bank zu nehmen. Die zuständige Angestellte war sich dessen auch nicht sicher beim Nachlassgericht, ob ich das in dem Fall benötige. Ich habe immer noch den Familiennamen meiner Eltern, da ledig und bis jetzt nicht verheiratet. Da würde der Name draus hervor gehen, außer das ich jetzt umgezogen bin. Kann mich ja dann mit meinen Personalausweis ausweisen oder benötige ich noch andere Dokumente für die Bank? Bis zu ihrem Tod lief das alles über einen gesetzlich bestellten Betreuer meiner Mutter. Für in der Sache auch der erste Fall, der mich damit beschäftigt.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Da es sich um ein notarielles Testament handelt, dürfte dies für die Bank ausreichend sein. Ggf. mal beim Nachlassgericht nachhaken. Die Adoptivunterlagen sind unerheblich. Die werden nicht gebraucht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

danke für die Antwort, sie wusste es ja selber nicht genau die Angestellte und ich weiß es auch nicht so genau nach der aktuellen Rechtslage (habe selbst dort mal gelernt), aber ich meine auch, das ein notariell beglaubigtes Testament (bei Gericht hinterlegt) ausreichen sollte, denn da geht ja auch eindeutig der neue Familienname von mir (ich habe vor der Adoption einen anderen gehabt). Daher frag ich sicherheitshalber noch nach. Das Testament ist von 1977. Meine Adoption war 1975. Da sollte es dann wohl doch keine Probleme geben denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Der BGH war hier auch der Meinung, dass ein Erbschein nicht notwendig ist (BGH NJW 2013, 3716).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
das ein notariell beglaubigtes Testament (bei Gericht hinterlegt) ausreichen sollte


Um genauer zu sein: Ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes reicht aus.

Die Ausfertigung des notariellen Testamentes, das die Mutter wahrscheinlich in ihren Akten hat, reicht dagegen nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
das ein notariell beglaubigtes Testament (bei Gericht hinterlegt) ausreichen sollte


Um genauer zu sein: Ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes reicht aus.

Die Ausfertigung des notariellen Testamentes, das die Mutter wahrscheinlich in ihren Akten hat, reicht dagegen nicht.

Das weiß die Fragestellerin bestimmt, da sie ja sehnlichst auf Nachricht vom Nachlassgericht wartet (siehe hierzu Eingangsfrage 1. Satz).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.943 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen