Hallo,
Ein Mann ist Witwer geworden. Er und seine verstorbene Frau haben kein Testament gemacht.(Nur Grundbuch). Jetzt hat dieser Mann eine andere Frau geheiratet. Um den Eigentum zu sichern (falls der Ehemann stirbt), oder zu erben, braucht man normalerweise ein Erbschaftsschein. Der Schein wird beim Notar gemacht und kostet natürlich viel Geld.
Meine Frage : reicht es wahrscheinlich nur ein Testament zu machen? Oder sollen sie doch zum Notar gehen?
Und die zweite Frage: ist das nicht irgendwie mit dem Erbschaftssteuer verbunden?
Danke!
Erbschein oder Testament?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Es reicht nicht, nur ein Testament zu errichten. Den Erbschein erhält man jedoch erst nach dem Todesfall. Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Notar nur ein Testament aufsetzen.
Mit einem einfachen Testament kann nach dem Todesfall direkt beim Amtsgericht ein Erbschein beantragt werden. Ein Notar ist dafür nicht zwingend erforderlich. Für die Ausstellung des Erbscheines durch das Amtsgericht fallen aber auch Gebühren an.
Auf die Erbschaftsteuer hat das Ganze keinen Einfluss.
Man sollte wie folgt vorgehen:
1. Beide fertigen handschriftlich ein Berliner Testament und setzen sich darin jeweils gegenseitig als Alleinerben ein.
Ein Notar ist nicht erforderlich.
2. Stirbt der Mann, dem das Grundstück gehört, so erbt gem. dem Testament (falls keine anderen Pflichtteilsberechtigen vorhanden sind) die Frau.
Wenn nicht für andere Dinge aus dem Nachlass ein Erbscheine erforderlich ist, reicht ein einfacher Antrag an das Nachlassgericht, dem Grundbuchamt die Mitteilung für die Änderung des Grundbuchs zu machen.
Das Ganze kostet natürlich Gebühren - ist aber nicht teuer.
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Ob es unbedingt ein Berliner Testament sein muss, sei einmal dahingestellt ...
Den Erbscheinsantrag kann man übrigens auch selber stellen oder über einen Anwalt, der mit einer stundenweisen Vergütung einverstanden ist, stellen lassen.
Nur die eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der gemachten Angaben muss man vor dem Gericht oder dem Anwalt abgeben (kostet gleich viel). Das Gericht kann die e.V. aber auch erlassen, wenn man nett fragt.
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