Erbschein oder Testament?

17. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
vit
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein oder Testament?

Hallo,
Ein Mann ist Witwer geworden. Er und seine verstorbene Frau haben kein Testament gemacht.(Nur Grundbuch). Jetzt hat dieser Mann eine andere Frau geheiratet. Um den Eigentum zu sichern (falls der Ehemann stirbt), oder zu erben, braucht man normalerweise ein Erbschaftsschein. Der Schein wird beim Notar gemacht und kostet natürlich viel Geld.
Meine Frage : reicht es wahrscheinlich nur ein Testament zu machen? Oder sollen sie doch zum Notar gehen?
Und die zweite Frage: ist das nicht irgendwie mit dem Erbschaftssteuer verbunden?
Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Es reicht nicht, nur ein Testament zu errichten. Den Erbschein erhält man jedoch erst nach dem Todesfall. Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Notar nur ein Testament aufsetzen.

Mit einem einfachen Testament kann nach dem Todesfall direkt beim Amtsgericht ein Erbschein beantragt werden. Ein Notar ist dafür nicht zwingend erforderlich. Für die Ausstellung des Erbscheines durch das Amtsgericht fallen aber auch Gebühren an.

Auf die Erbschaftsteuer hat das Ganze keinen Einfluss.

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#2
 Von 
MyRechtEB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Man sollte wie folgt vorgehen:
1. Beide fertigen handschriftlich ein Berliner Testament und setzen sich darin jeweils gegenseitig als Alleinerben ein.
Ein Notar ist nicht erforderlich.
2. Stirbt der Mann, dem das Grundstück gehört, so erbt gem. dem Testament (falls keine anderen Pflichtteilsberechtigen vorhanden sind) die Frau.
Wenn nicht für andere Dinge aus dem Nachlass ein Erbscheine erforderlich ist, reicht ein einfacher Antrag an das Nachlassgericht, dem Grundbuchamt die Mitteilung für die Änderung des Grundbuchs zu machen.
Das Ganze kostet natürlich Gebühren - ist aber nicht teuer.

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#3
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Ob es unbedingt ein Berliner Testament sein muss, sei einmal dahingestellt ...

Den Erbscheinsantrag kann man übrigens auch selber stellen oder über einen Anwalt, der mit einer stundenweisen Vergütung einverstanden ist, stellen lassen.

Nur die eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der gemachten Angaben muss man vor dem Gericht oder dem Anwalt abgeben (kostet gleich viel). Das Gericht kann die e.V. aber auch erlassen, wenn man nett fragt.



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