Erbschein oder -ausschlagung

16. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)
Erbschein oder -ausschlagung

Wie geht man im Todesfall z. B. der Mutter vor wenn es um die Beantragung eines Erbscheins bzw. eine Erbausschlagung geht?

Wendet man sich direkt ans Nachlassgericht? Sind Fristen zu beachten? Automatisch angeschrieben wird man ja m. W. nicht.

Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34489 Beiträge, 17814x hilfreich)

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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