Wie geht man im Todesfall z. B. der Mutter vor wenn es um die Beantragung eines Erbscheins bzw. eine Erbausschlagung geht?
Wendet man sich direkt ans Nachlassgericht? Sind Fristen zu beachten? Automatisch angeschrieben wird man ja m. W. nicht.
Danke!
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Erbschein oder -ausschlagung
16. Juli 2013
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Frage vom 16. Juli 2013 | 12:55
Von
Status: Richter (8427 Beiträge, 3804x hilfreich)
Erbschein oder -ausschlagung
#1
Antwort vom 17. Juli 2013 | 14:48
Von
Status: Unbeschreiblich (34489 Beiträge, 17814x hilfreich)
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung
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