Erbschein ohne private Haftung um Nachlass zu überblicken?

4. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
bob123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Erbschein ohne private Haftung um Nachlass zu überblicken?

Hallo,

durch einen Todesfall in der Familie bin ich zum Teilerben geworden. Eine Kommunikation zwischen den Erben findet nicht statt. Hab´s mehrfach versucht. Da ich ja prinzipiell auch mit meinem Privatvermögen hafte, möchte ich hier Klarheit über die Lage schaffen.

1.) Wie kann ich mir einen fundierten belastbaren direkten Überblick über den Nachlass verschaffen?
War der Erblasser evtl. überschuldet? Oder ist das Einfamilienhaus komplett abbezahlt...? Wie viel war/ist auf dem Konto...

2.) Könnte ich als Teilerbe die Schufa um eine Auskunft bitten?

3.) Wenn ich einen Erbschein beantrage, um Auskunft bei Banken usw. zu erhalten zwecks Überblick über den Nachlass zu verschaffen, habe ich damit automatisch das Erbe angenommen? Und somit quasi die Katze im Sack gekauft? Und hafte automatisch mit meinem Privatvermögen?

4.) Kann man einen Erbschein ohne private Haftung anfordern mit der Begründung, dass man über die finanzielle Situation des Erblassers keine Informationen hat?

5.) Mir wurde aufgrund des vorhandenen Einfamilienhauses des Verstorbenen pauschal geraten einen Erbschein zu beantragen. Aber wie berechtes das Nachlassgericht die Kosten für den Erbschein, wenn ich doch gar nicht das Vermögen oder die Schulden des Erblassers kenne? Ich weiß nur es gibt ein Haus. Weiß aber ansonsten absolut nichts über die finanzielle Lage des Erblassers.

6.) Ab wann beginnt die 6 wöchige Ausschlagungsfrist? Vom Todesfall hab ich nur beiläufig über umwege Wochen später erfahren.

7.) Schätze ich es richtig ein, das Finanzamt wird aufgrund des Hauses eh früher oder später alle Teilerben anschreiben, da wir nun für die Grundsteuer aufkommen dürfen?

--
Gruß
-bob123123-



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.11.2016 07:58:37
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

woher wissen Sie denn dass Sie Erbe geworden sind ? Wie Sie selbst schreiben haben Sie vom Todesfall doch nur über Umwege erfahren. Es könnte doch sein dass es ein Testament gibt und Sie überhaupt nicht zum Erben berufen wurden. Haben Sie schon versucht über das Nachlassgericht zu erfahren wie der Sachstand ist ?

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#2
 Von 
bob123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

nachdem ich über Umwege vom Todesfall erfahren habe, habe ich mich unmittelbar mit den anderen Teilerben in Verbindunggesetzt. Laut Aussage eines Teilerben gibt es kein Testament.

Was soll ich denn beim Nachlassgericht in Erfahrung bringen? Wenn es kein Testament gibt...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.11.2016 07:58:37
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Nachlassgericht könnte zumindest Auskunft erteilen ob bereits ein Erbschein beantragt wurde. Dann müssen vom Antragsteller auch alle anderen evtl. Erben benannt werden und würden dann vom Gericht benachrichtigt. Das Erbscheinsverfahren kann durchaus etwas dauern. In welchem Verwandtschaftsverhältnis stehen Sie denn zum Erblasser ? Nicht jeder Verwandte wird auch gesetzlicher Erbe.

Die Ausschlagungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem man von seiner Erbenstellung erfahren hat.

Generell: Erbe wird man auch ohne Erbschein, entweder durch die gesetzliche Erbfolge oder durch Testament. Der Erbschein ist nur ein amtliches Dokument, mit dem man sich Dritten gegenüber als Erbe ausweisen kann. Sowas wie einen vorläufigen Erbschein gibt es nicht; wenn man einen Erbschein beantragt und diesen auch erhält, dann ist man auch Erbe.

Die Schufa gibt nur Auskünfte an Ihre Mitglieder, da werden sie kein Glück haben.

Um das Erbe zu ermitteln müssen sich die Erben zusammensetzen und Unterlagen des Erblassers wälzen, diese Arbeit nimmt einem keiner ab. Sind die Miterben unkooperativ bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt.

Sind Sie denn rechtsschutzversichert ? Die meisten Versicherungen zahlen eine anwaltliche Erstberatung in Erbschaftsangelegenheiten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
1.) Wie kann ich mir einen fundierten belastbaren direkten Überblick über den Nachlass verschaffen?

Mit einer Ausfertigung des Erbscheins erhälst Du Auskunft bei Banken etc.
Zitat:
Könnte ich als Teilerbe die Schufa um eine Auskunft bitten?

s.o.
Zitat:
Wenn ich einen Erbschein beantrage, um Auskunft bei Banken usw. zu erhalten zwecks Überblick über den Nachlass zu verschaffen, habe ich damit automatisch das Erbe angenommen?

Ja. Das Erbe wurde "automatisch" angenommen, sofern die Ausschlagung nicht form- und fristgerecht erfolgt ist.
Zitat:
Und somit quasi die Katze im Sack gekauft? Und hafte automatisch mit meinem Privatvermögen?

2 x ja.

Sollte sich nach Annahme der Erbschaft herausstellen, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es trotzdem noch Möglichkeiten diie Erbschaft auf den Nachalss zu begrenzen.
Zitat:
Kann man einen Erbschein ohne private Haftung anfordern mit der Begründung, dass man über die finanzielle Situation des Erblassers keine Informationen hat?

Nein.
Zitat:
Mir wurde aufgrund des vorhandenen Einfamilienhauses des Verstorbenen pauschal geraten einen Erbschein zu beantragen. Aber wie berechtes das Nachlassgericht die Kosten für den Erbschein, wenn ich doch gar nicht das Vermögen oder die Schulden des Erblassers kenne?

Den Wert des Nachlasses kann man auch im Nachhinein noch mitteilen. Zunächst sollte man sich beim Nachlassgericht informieren, ob nicht bereits ein Erbscheinsantrag gestellt wurde. Es genügt, wenn ein Erbe einen Erbscheinsantrag stellt.
Zitat:
Ab wann beginnt die 6 wöchige Ausschlagungsfrist?


https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
Zitat:
Vom Todesfall hab ich nur beiläufig über umwege Wochen später erfahren.

Es spielt keine Rolle von wem man vom Todesfall erfahren hat.


-- Editiert von cruncc1 am 04.09.2016 19:49

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