Erbschein zwingend erforderlich?

15. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
NoNickname
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein zwingend erforderlich?

Hab jetzt schon stundenlang gegooglet, komme aber irgendwie zu keinen eindeutigen Ergeniss und hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen:-)
Mein Bruder und ich sind laut Testament die Alleinerben unseres verstorbenen Großvaters. Unser Vater wurde laut Testament enterbt (gab damals ziemlich viel Streit unter den beiden Männern), Vater wird Pflichtteil auch nicht einfordern, er gönnt uns das Geld.

Wir haben hier nun vom Gericht eine beglaubigte Testamtsabschrift sowie die Niederschrift der Testamentseröffnung.

So, und nun meine Frage: Reichen diese Unterlagen um die Sparkonten unseres Großvaters aufzulösen oder brauchen wir dazu zwingend einen Erbschein?

Für manche von Euch warscheinlich ne lächerliche Frage, aber wir haben eben noch keine Erfahrung in dieser Materie:-)
Vielen Dank schonmal für die Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Frage ist nicht unbedingt einfach zu beantworten.
Handelt es sich um ein öffentliches - notarielles Testament- ist kein Erbschein erforderlich.
Bei einem privatschritlichen - handschriftlichen Testament - ggf. ja, es sei denn, es ist sind nur Sparkonten vorhanden und die Bank macht, da sie evtl. die Familienverhältnisse kennt, hier mit.Dann dürfte die Vorlage des Testementes mit dem dazugehörigen Eröffnungsprotokoll ausreichen.
Ist Grundbesitz und nur ein privatschriftliches Testament vorhanden, ist zur Grundbuchberichtigung wiederum ein Erbschein erforderlich.
- Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall kostenfrei -

-- Editiert von meri am 15.11.2006 16:20:45

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#2
 Von 
NoNickname
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ein notarielles Testament(bzw. die beglaubigte Abschrift) und es sind auch nur Bankguthaben vorhanden, keine Grundstücke oder sonstiges.
Also ohne Erbschein? Wenn ja, muss man hier irgendwelche Fristen abwarten bis Guthaben ausbezahlt werden kann (Todesfall war Anfang Oktober2006).

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

notarielles Testement nebst Eröffnungsprotokoll wird wohl ausreichen, also kein Erbschein.
Was ist mit Fristen gemeint?
Mir fällt dazu im Moment nur ein, dass, wenn ein Sparbuch gekündigt wird, evtl. Fristen einzuhalten sind. Ob dies im Erbfalle auch so ist, wird wohl von Bank zu Bank unterschiedlich sein, denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Ihr solltet mit dem notariellen testament gehen und versuchen, die Konten aufzulösen.

Die Bank wird Euch dann schon erklären, ob das ausreicht, oder ob sie einen Erbschein sehen möchte.

Besondere Fristen sind nicht einzuhalten. An eventuell vereinbarte Kündigungsfristen für die Sparbücher seid Ihr aber auch gebunden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NoNickname
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Tips.
Geld wurde anstandslos von der Bank ausbezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

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