Erbscheinantrag - Dauer

2. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb473002-6
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbscheinantrag - Dauer

Hallo,
ich würde gerne gemeinsam mit meinem Bruder einen Erbschein zu je 1/2 beantragen. Allerdings gestaltet sich allein die Beantragung dessen als sehr langwierig und kompliziert. U.a. teilte uns die Mitarbeiterin auf dem Nachlassgericht mit, sie müsse das Ganze erst einmal aufwändig vorbereiten (???), wozu sie jedoch momentan keine Zeit habe und sich in ein paar Wochen nochmal melden würde (O-Ton: "das kann allerdings noch eine ganze Weile dauern"), bis wir den Erbschein überhaupt beantragen können.
Hierzu meine Frage: Was genau ist bei einem Erbscheins-Antrag zu je 1/2, der von zwei Leuten gemeinsam gestellt wird (die auch die gesamte Erbengemeinschaft ausmachen), so kompliziert? Auch durch die Vorgeschichte (alles möchte ich hier nicht widergeben) habe ich so langsam den Verdacht, dass die Gute uns einfach hinhält, um selber keine Arbeit mehr damit zu haben (ab Januar fällt der Aufgabenbereich hier in BW ans Amtsgericht). Kann ich das Verfahren irgendwie beschleunigen (ich könnte das Geld, das da auf dem Konto liegt und mir eigentlich zusteht, sehr gut gebrauchen)?
Danke für eure Antwort.


-- Editiert von fb473002-6 am 02.11.2017 09:49

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Hierzu meine Frage: Was genau ist bei einem Erbscheins-Antrag zu je 1/2, der von zwei Leuten gemeinsam gestellt wird (die auch die gesamte Erbengemeinschaft ausmachen), so kompliziert?

Es geht nicht darum, ob es kompliziert ist. Da bis Ende 2017 die staatlichen Notariate wegfallen, werden schon seit Monaten/Jahren Mitarbeiter abgebaut bzw. versetzt.
Ich kenne es so, dass die Nachlassgericht überhaupt keine Termine mehr vergeben und auf die freien Notar verweisen. Die Erteilung eines Erbscheins dauert i.d.R. bis zu 6 Monate.
Zitat:
Kann ich das Verfahren irgendwie beschleunigen (ich könnte das Geld, das da auf dem Konto liegt und mir eigentlich zusteht, sehr gut gebrauchen)?

Erbscheinsantrag beim Notar beurkunden lassen; dieser schickt den Antrag dann an das zustände Nachlassgericht. Ob das schneller geht, entzieht sich meiner Kenntnis.

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