Hallo liebe Forengemeinde!
Nach dem Tod eines Onkels gehöre ich nach gesetzlicher Erbfolge zu einer Erbengemeinschaft.
Mit mir erben 2 Halbschwestern meines Onkels einen geringen Geldbetrag, der z.Z. bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes hinterlegt ist.
Zur Abholung ist wohl ein Erbschein Pflicht....
Eine Halbschwester ist schon vor über 30 Jahren verstorben. Die andere seit über 50 Jahren "verschollen" und wäre, wenn sie tatsächlich noch lebt, heute weit über 80 Jahre....
So wie ich das verstehe, kann ich in einer Erbengemeinschaft ja nicht allein über das Erbe
verfügen.
Ein Mitglied ist tot...das andere trotz intensiver Recherche nicht auffindbar bzw. evtl. auch schon verstorben.
Kann ich jetzt einen Erbschein für 1/3 beantragen (2/3 für die toten/unbekannten Damen) und kann mir dann meinen Teil (ca. 350€)abholen?
Vielen Dank und frohes Fest euch allen!
-- Editiert Analytik am 22.12.2012 17:49
Erbscheinbeantragung unklar
22. Dezember 2012
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Frage vom 22. Dezember 2012 | 17:46
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 51x hilfreich)
Erbscheinbeantragung unklar
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. Dezember 2012 | 20:07
Von
Status: Richter (8010 Beiträge, 4497x hilfreich)
...der z.Z. bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes hinterlegt ist.
Wie kommst du zu dieser Annahme?
Kann ich jetzt einen Erbschein für 1/3 beantragen (2/3 für die toten/unbekannten Damen) und kann mir dann meinen Teil (ca. 350€)abholen?
Ein Teilerbschein nützt normalerweise nichts, da über den Nachlass nur unter Mitwirkung aller Erben verfügt werden kann.
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#2
Antwort vom 22. Dezember 2012 | 21:19
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 51x hilfreich)
@cruncc1
... also das Geld ist hinterlegt bei der Hinterlegungsstelle... das ist in dem Sinne keine Annahme oder Vermutung, sondern habe ich schriftlich vom Nachlassgericht. Daher habe ich ja alle Daten und Fakten, Erbengemeinschaft etc.
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