Erbscheine bei Tod eines Miterbes nach Tod des Erblassers

20. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
mikehe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbscheine bei Tod eines Miterbes nach Tod des Erblassers

Folgende Situation:
Der Erblassser hat keine Kinder, keine Eltern, damit erben 2 Geschwister von denen einer breits längere Zeit verstorben ist, für den 2 Kinder eintreten.
Zum Zeitpunkt des Todes fes Erblassers erben nach gesetzlicher Folge die beiden Kinder des verstorbenen Bruders (jeweils 1/4) und die noch lebende Schwester 1/2. Das Erbe umfasst Bargeld und eine Immobilie.
Damit ist ein Erbschein unumgänglich.

Nun ist die Schwester 1 Woche nach Tod des Erblasssers auch verstorben. Sie hat kein Vermögen aber erbt bzw. hat geerbt von Erblasser Geld und Immobilie (1/2), sie hat 3 Kinder die für sie jetzt eintreten.
Wegen der Kürze der Zeit ist nichts geregelt aus dem 1. Erbfall, d.h. der Erbschein dafür wurde noch nicht gestellt.

Jetzt ergeben sich die Fragen
- wie viele Erbscheine sind zu stellen
- wer ist in welchem Erbschein aufzuführen
- oder ein Sammelerbschein

Mein Vorgehen dazu: Erbschein 1 mit den beiden Kindern des Bruders und der Schwester. Daraus ergibt sich ja die Höhe des Nachlasses. 2. Erbschein mit den Kindern der verstorbenen Schwester, Nachlassshöhe ist ja dann die Hälfte aus dem 1. Erbschein.

Wer hat Erfahrungen oder kann mein Vorgehen bestätigen? Oder geht das mit einem Sammelerbschein? Oder.....
Was ist die richtige und auch kostengünstigste Vorgehensweise?

Vielen Dank im voraus.

Gruß
Michael


-- Editiert von mikehe am 20.04.2022 16:48

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von mikehe):
wie viele Erbscheine sind zu stellen


Zwei, d.h. für jeden Sterbefall ist ein separater Erbschein erforderlich.

Zitat (von mikehe):
wer ist in welchem Erbschein aufzuführen


Die Personen, die am Sterbetag des Erblassers geerbt haben. Auch nach ihrem Tod wird daher Schwester 1 im Erbschein nach dem ersten Erblasser aufgeführt.

Zitat (von mikehe):
oder ein Sammelerbschein


So etwas gibt es nicht.

Zitat (von mikehe):
Mein Vorgehen dazu: Erbschein 1 mit den beiden Kindern des Bruders und der Schwester. Daraus ergibt sich ja die Höhe des Nachlasses. 2. Erbschein mit den Kindern der verstorbenen Schwester, Nachlassshöhe ist ja dann die Hälfte aus dem 1. Erbschein.


Richtig

Zitat (von mikehe):
Was ist die richtige und auch kostengünstigste Vorgehensweise?


Es gibt nur die eine Variante.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.11.2023 17:45:27
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 11x hilfreich)

Es gibt schon einen Sammelerbschein. Da werden halt mehrere Erbfolgen in einem Dokument wiedergegeben. Da aber die Kosten identisch mit denen von 2 getrennten Erbscheinen sind macht das in der Praxis kaum jemand weil es sinnlos ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.121 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen