Folgende Situation:
Der Erblassser hat keine Kinder, keine Eltern, damit erben 2 Geschwister von denen einer breits längere Zeit verstorben ist, für den 2 Kinder eintreten.
Zum Zeitpunkt des Todes fes Erblassers erben nach gesetzlicher Folge die beiden Kinder des verstorbenen Bruders (jeweils 1/4) und die noch lebende Schwester 1/2. Das Erbe umfasst Bargeld und eine Immobilie.
Damit ist ein Erbschein unumgänglich.
Nun ist die Schwester 1 Woche nach Tod des Erblasssers auch verstorben. Sie hat kein Vermögen aber erbt bzw. hat geerbt von Erblasser Geld und Immobilie (1/2), sie hat 3 Kinder die für sie jetzt eintreten.
Wegen der Kürze der Zeit ist nichts geregelt aus dem 1. Erbfall, d.h. der Erbschein dafür wurde noch nicht gestellt.
Jetzt ergeben sich die Fragen
- wie viele Erbscheine sind zu stellen
- wer ist in welchem Erbschein aufzuführen
- oder ein Sammelerbschein
Mein Vorgehen dazu: Erbschein 1 mit den beiden Kindern des Bruders und der Schwester. Daraus ergibt sich ja die Höhe des Nachlasses. 2. Erbschein mit den Kindern der verstorbenen Schwester, Nachlassshöhe ist ja dann die Hälfte aus dem 1. Erbschein.
Wer hat Erfahrungen oder kann mein Vorgehen bestätigen? Oder geht das mit einem Sammelerbschein? Oder.....
Was ist die richtige und auch kostengünstigste Vorgehensweise?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Michael
-- Editiert von mikehe am 20.04.2022 16:48
Erbscheine bei Tod eines Miterbes nach Tod des Erblassers
20. April 2022
Thema abonnieren
Frage vom 20. April 2022 | 16:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbscheine bei Tod eines Miterbes nach Tod des Erblassers
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. April 2022 | 19:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
Zitatwie viele Erbscheine sind zu stellen :
Zwei, d.h. für jeden Sterbefall ist ein separater Erbschein erforderlich.
Zitatwer ist in welchem Erbschein aufzuführen :
Die Personen, die am Sterbetag des Erblassers geerbt haben. Auch nach ihrem Tod wird daher Schwester 1 im Erbschein nach dem ersten Erblasser aufgeführt.
Zitatoder ein Sammelerbschein :
So etwas gibt es nicht.
ZitatMein Vorgehen dazu: Erbschein 1 mit den beiden Kindern des Bruders und der Schwester. Daraus ergibt sich ja die Höhe des Nachlasses. 2. Erbschein mit den Kindern der verstorbenen Schwester, Nachlassshöhe ist ja dann die Hälfte aus dem 1. Erbschein. :
Richtig
ZitatWas ist die richtige und auch kostengünstigste Vorgehensweise? :
Es gibt nur die eine Variante.
#2
Antwort vom 21. April 2022 | 19:15
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 11x hilfreich)
Es gibt schon einen Sammelerbschein. Da werden halt mehrere Erbfolgen in einem Dokument wiedergegeben. Da aber die Kosten identisch mit denen von 2 getrennten Erbscheinen sind macht das in der Praxis kaum jemand weil es sinnlos ist.
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