Erbschein...was nun ???

20. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Syla
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein...was nun ???

Hallo,
meine Großmutter ist im Jan. 2006 verstorben. Sie hat 50 Jahre mit ihrem Lebenspartner zusammengelebt.Nach der Beerdigung kam dan Post von dem Lebensgefährten seinem Rechtsanwalt/Notar, ich müsse einen Erbschein beantragen, um eine Grundschuld austragen zu lassen. (wir sind 4 Enkelkinder, die Erbberechtigt sind. Mein Bruder und ich, sowie noch 2 Cousinen von uns).Jetzt habe ich einen Teilerbschein für meinen Bruder und für mich. Da der Lebenspartner sonst keinen Kontakt zu mir oder den anderen gepflegt hat und mir nicht einmal ein Bild oder ein Schmuckstück von meiner Oma angeboten hat,möchte ich jetzt gerne die Erbmasse meiner Großmutter bestimmen lassen.Wie und Wo kann ich das bestimmen lassen ? Brauche ich dafür einen Rechtsanwalt? Dann möchte ich gerne noch wissen, wie ist das mit dieser Grundschuld ist, diese steht doch uns Erben zu, oder???
Ich würde mich über baldige Info. sehr freuen.
Liebe Grüße Syla

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Wozu möchtest Du denn die Erbmasse bestimmen lassen? Ihr habt Anspruch auf z.B. das Schmuckstück selbst, nicht jedoch auf eine Auszahlung eines Geldbetrages für das Schmuckstück.

Was eine Grundschuld ist, weißt Du, oder? Deine Frage deutet darauf hin, dass Du das nicht weißt.
Wie sind denn die Eigentumsverhältnisse der Immobilie?

Der erste Schritt wäre jetzt doch, dass sich die Erbengemeinschaft (4 Enkel) mit dem Lebensgefährten zusammen setzen und besprechen, wie es denn weiter geht.

Der Lebensgefährte hat keinerlei Ansprüche auf den Nachlass. Er muss daher den Nachlass herausgeben.

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#2
 Von 
Syla
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich möchte die Ermasse bestimmen lasse, da ich keinerlei Einblick in das Erbe habe oder hatte. Die Imobilie läuft mit Sicherheit auf den Lebensgefährten, die Grundschuld wurde angeblich für meine Oma eingetragen, im Falle das der Lebensgefährte vor ihr stirbt. Ich weiß nur dass meine Oma eine eigene Rente bekam und das sie ein eigenes Konto hatte. Die Bank weiß ich auch. Mit dem Lebensgefährten und den Enkeln ist nix mit Zusammensetzten. Er würde erst wieder mit mir sprechen und ich würde erst was bekommen (Schuhe, Kleider), wenn ich die Grundschuld steichen lasse !!http://www.123recht.net/graphx/smilies/sonstige_138.gif
http://www.123recht.net/graphx/smilies/sonstige_138.gif

Grüße Syla

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#3
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

________________________
.....Er würde erst wieder mit mir sprechen und ich würde erst was bekommen (Schuhe, Kleider), wenn ich die Grundschuld steichen lasse !!
________________________

der Lebensgefährte hat wohl nicht verstanden, dass Du bzw. Ihr vier die Erben seid und nicht er und dass er mit dieser Methode gar nichts erreiht, außer einem möglichen Rechtsstreit.

Ich finde, das erste und wichtigste was zu tun ist: die vier Enkel müssen sich zusammensetzen und besprechen, wie es weitergehen soll.
Mit den Unterlagen, die ihr schon habt, kannst du zur Bank gehen und Auskunft verlagen.

Ansonsten, und speziell wenn die der Lebensgefährte so unsäglich benimmt :bang: und derartige Vorstellungen hat "Löschung sonst geht gar nix" - einen Anwalt aufsuchen - und das zu viert gemeinsam.

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#4
 Von 
Syla
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nachtschwärmer,
ja wenn das mit meinen cousinen so einfach wäre. Mit meinem Bruder bin ich da schon ein Stück weiter.Aber das Problem ist, das meine eine Cousine 2005 schon verstorben ist und deren 2 mind.jährigen Kinder jetzt Erben sind und mit der anderen Cousine habe ich keinen Kontakt.
Ich habe jetzt einen Brief an den Notar des Lebensgefährten per Einschreiben geschrieben und werde mal abwarten was passiert. Leider habe ich kein Geld mir einen Rechtsanwalt zu leisten.
Grüße Syla http://www.123recht.net/graphx/smilies/sonstige_138.gif
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