Erbschleicher

23. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dexter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschleicher

hallo allerseits,

ich habe mal ein frage. meine frau und ich wollen uns gemeinsam eine immobilie anschaffen. da ich mit meiner "tollen familie"
seit mehreren jahren kein kontakt habe, bzw. wir verstritten sind, stellt sich nun die berechtigte frage: was passiert, wenn
ich nun plötzlich vor meiner frau versterbe?

kann ich das im vorfeld so regeln, dass meine "familie" (eltern und drei geschwister) nichts erben? auch einen sogenannten pflichtteil nicht???
gibt es überhaupt eine möglichkeit meine frau vor diesen personen zu schützen?
ich möchte nicht, dass sie über meine frau herfallen wie die..........ihr wisst schon wie.
kann ich meine "familie" komplett vom erbe ausschließen, wenn ja wie??

danke für eure hilfe


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Deine Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch - Deine Geschwister nicht. Auch dann nicht, wenn Deine Eltern verstorben sind und Deine Geschwister in der gesetzlichen Erbfolge an deren Stelle treten würden. Geschwister kannst Du testamentarisch von der Erbfolge ausschließen, Eltern nicht.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Selbstverständlich kann man auch Eltern testamentarisch von der Erbfolge ausschließen. Im Gegensatz zu Geschwistern haben sie dann jedoch einen Pflichtteilsanspruch.

Komplett ausgeschlossen sind die Eltern und Geschwister automatisch, sobald Du ein eigenes Kind hast.

Da Du verheiratet bist, beträgt der Pflichtteil der Eltern zusammen sowieso nur 1/8 Deines Anteils am Haus.

Eine testamentarischer Ausschluss erfolgt einfach dadurch, dass Du Deine Frau als Deine Alleinerbin einsetzt.

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#3
 Von 
Dexter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo und danke.

kann ich das >Berliner Testament< dazu verwenden oder muss bzw. sollte ich besser zum notar gehen und ein Testament beglaubigen lassen?



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"Recht auf Recht"

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Sinnvoll ist immer eine Beratung beim Notar, wenn ein größeres Vermögen vorhanden ist und/oder Streitereien zu erwarten sind. Das Testament kannst du dann auch beim Amtsgericht hinterlegen.
Eine andere Möglichkeit: deine Frau wird alleinige Eigentümerin der Immobilie und du erhälst ein lebenslanges Nutzungsrecht. Wenn du dann noch 10 Jahre lebst und bei deinem Tod noch ein Elternteil lebt, fällt dieses "Erbe" nicht mehr ins Gewicht.
Kommt aber darauf an, wie sehr du deiner Frau vertraust.

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#5
 Von 
Dexter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo.....ich vetraue ihr sehr.

wir wollen das haus zu gleichen teilen erwerben. ein größeres vermögen ist nicht zu >erwarten<. es geht überwiegend darum, meine frau vor meiner tollen familie zuschützen.



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"Recht auf Recht"

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