Erbschulden über umwege annehmen ?

26. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
deadlands3
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschulden über umwege annehmen ?

Guten Tag

Ich habe ein kleine Problem und die Zeit um eine Entscheidung zu treffen wird etwas knapp und ich weis gerade nicht wo mir der Kopf steht und hoffe hier kann mir ggf. jemand Tipps geben wie ich vorgehen könnte

Überblick :

Mein Vater verstarb im Januar und hinterlies einen großen Schuldenberg das Erbe wurde von mir und meinen Brüdern ausgeschlagen auch unserem Opa sagten wir bescheid aber ob der Brief mit der Ausschlagung jemals abgeschickt wurde wissen wir nicht

Nun ist leider vor kurzem mein Opa verstorben er hat einen größeren Geldbetrag hinterlassen und meine Brüder und ich wurden gleichzeitig mit seinen Kindern die noch am Leben sind als Erben berufen ein Testament existiert nicht

Wir haben jetzt mitbekommen das der Betrag im Falle einer annahme auf ca6 Kinder verteilt wird von denen sind 2 schon verstorben darunter mein Vater dies bedeutet ja das der Anteil in die Familie fällt und von den Kindern der Kinder geteilt wird

jetzt ist nur das große Problem wir wissen nicht ob mein Opa das Erbe meines Vaters jemals ausgeschlagen hat
deshlab traut sich niemand so recht im Moment einen Erbschein zu beantragen um das alles zu regeln und einsicht über die Konten zu bekommen etc

würde es ggf. die Möglichkeit geben das zuerst abzuklären ? wir haben jetzt einen Termin beim Nachlassgericht um ggf. einsicht in die Unterlagen meines Vaters zu bekommen dort ist ja vermekt wer das Erbe an oder abgelehnt hat es ist nur die Frage ob uns das gestasttet wird da wir ja das Erbe ausgeschlagen haben

oder wäre es ggf. möglich die einsicht zu erhalten da sich immer noch gläubiger meines Vaters Melden um diesen mizuteilen wer der Erbe ist ?

wir sind uns alle unsicher auch aus dem Grund das die Brüder meines Vaters nie ein schreiben bekommen haben das sie zum Erbe berufen sind das bestärkt unseren verdacht das unser armer Opa vill das erbe angenommen hat

hat einer schon ähnliches erlebt und kann mir Tipps geben

vielen dank schonmal

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
ob der Brief mit der Ausschlagung jemals abgeschickt wurde wissen wir nicht


Brief?

Eine Ausschlagung muss man beim Notar oder persönlich beim Nachlassgericht machen. Per Brief kann man nicht ausschlagen.

Zitat:
jetzt ist nur das große Problem wir wissen nicht ob mein Opa das Erbe meines Vaters jemals ausgeschlagen hat
deshlab traut sich niemand so recht im Moment einen Erbschein zu beantragen um das alles zu regeln und einsicht über die Konten zu bekommen etc


Warum? Selbst wenn der Opa das Erbe nicht ausgeschlagen hat ist das kein Grund, das Erbe des Opas auszuschlagen.

Zitat:
würde es ggf. die Möglichkeit geben das zuerst abzuklären ?


Ja, gibt es, allerdings halte ich eine derartige Abklärung nicht für erforderlich.

Zitat:
hat einer schon ähnliches erlebt und kann mir Tipps geben


Nicht so viele Gedanken machen, denn da besteht praktisch kein Risiko. Wenn sich überraschend doch noch Gläubiger Deines Vaters bei Euch melden, dann gibt es noch die Nachlassinsolvenz, bzw. die Dürftigkeitseinrede.

Dass ihr als Erben des Opas tatsächlich noch für die Schulden Eures Vaters haften müsst ist extrem unwahrscheinlich, eigentlich quasi unmöglich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen