Erbstreit - Prüfen die genau, was am Todestag im Besitz meines Onkels war ?

27. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
nordsommer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbstreit - Prüfen die genau, was am Todestag im Besitz meines Onkels war ?

Hallo,
mein Onkel ist vor kurzem verstorben, er hat kein Testament hinterlassen.

Bevor seine Lebensgefährtin mich als die einzige Familienangehörige von seinem Tod informiert hat, hat sie erst mal seine EC-Karte an sich genommen (praktischerweise hatte er den Zettel mit der PIN gleich mit im Portemonnaie stecken) und sein Konto geplündert (sie hatte keine Vollmacht dafür).

Weiterhin hat sie sein Auto, das nur auf ihn zugelassen war und für das er die Steuern + Versicherung bezahlt hat, auf den Namen ihres Enkel umgemeldet (Kfz-Brief und -Schein hattte sie aus den Unterlagen meines Onkel). Mit der Begründung, daß sie schließlich auch einen Teil des Wagens bezahlt hätte (keine Ahnung, ob das stimmt und wenn ja, welchen Betrag sie dazu gegeben hat).

Die Original-Sterbeurkunde will sie mir nur gegen Vorlage eines Erbscheines aushändigen. Das Amtsgericht erstellt aber keinen Erbschein ohne Vorlage der Original-Sterbeurkunde.

Ansonsten ist sie der Meinung, daß sie moralisch viel mehr Anspruch auf das Erbe hat als ich und begründet ihr Verhalten damit.

Die Kosten für die Beisetzung, die im übrigen sie veranlsst hat, sollen aber zu meinen Lasten gehen.

Ich überlege jetzt, das Erbe abzulehnen und mir damit jede Menge Ärger mit ihr zu ersparen, zumal nach Abzug der Beerdigungskosten sowieso kaum etwas bleibt und ich, wenn ich mir jetzt einen Anwalt nehme, wahrscheinlich noch drauf zahle. In diesem Fall, würde das Erbe dem Staat zufallen, denke ich.

Es würde mich aber andererseits doch ärgern, wenn sie mit ihrer Frechheit durchkäme.
Weiss jemand wie der Staat in solchen Fällen vorgeht ? Prüfen die genau, was am Todestag im Besitz meines Onkels war ? Oder fällt zum Beispiel das Auto hinten runter, da sie es ja sofort umgemeldet hat ?

Schon mal vielen Dank vorab für Eure Erfahrungen diesbezüglich.


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
melli00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nordsommer,

Du solltest, falls Du doch Erbin werden möchtest, Dir als erstes eine Sterbeurkunde besorgen. Die solltest Du beim Bestatter bekommen können.

Falls Du nicht Erbin wirst, bist Du auch nicht für die Bestattungskosten zuständig.
Das, was die Lebensgefährtin Deines Onkels sich bereits gesichert hat, wird sie wieder hergeben müssen, da sie nicht Erbin ist und somit kein Recht hatte und hat.
Du kannst beim Nachlassgericht dafür sorgen, dass ein Nachlassverwalter eingeschaltet wird. Dieser wird dann ermitteln, wieviel Vermögen vorhanden war und ob es für Dich sinnvoll ist, die Erbschaft anzunehmen.
Schlägst Du aus, erbt der Staat. Dieser trägt dann auch die Kosten der Beerdigung. Die Lebensgefährtin Deines Onkels wird dann leer ausgehen, denn der Nachlassverwalter legt alles offen.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

#Du kannst beim Nachlassgericht dafür sorgen, dass ein Nachlassverwalter eingeschaltet wird. Dieser wird dann ermitteln, wieviel Vermögen vorhanden war und ob es für Dich sinnvoll ist, die Erbschaft anzunehmen.#
Es wird kein Nachlassverwalter ernannt, der das Vermögen ermittelt.

#Schlägst Du aus, erbt der Staat.#
Es erben zunächst die weiteren (auch ganz entfernten) Verwandten.

#Dieser trägt dann auch die Kosten der Beerdigung.#
Die Erben haben die Bestattungskosten zu tragen. Wenn alle Erben ausgeschlagen haben, haben die nächsten Verwandten trotzdem die Bestattungskosten zu tragen.

#Ansonsten ist sie der Meinung, daß sie moralisch viel mehr Anspruch auf das Erbe hat als ich und begründet ihr Verhalten damit.#
Einen moralischen Anspruch sieht das Gesetz allerdings nicht vor? Gibt es ggf. ein Testament des Erblassers?

#Ich überlege jetzt, das Erbe abzulehnen und mir damit jede Menge Ärger mit ihr zu ersparen, zumal nach Abzug der Beerdigungskosten sowieso kaum etwas bleibt und ich, wenn ich mir jetzt einen Anwalt nehme, wahrscheinlich noch drauf zahle.#
Ich würde sofort einen RA einschalten.

#Oder fällt zum Beispiel das Auto hinten runter, da sie es ja sofort umgemeldet hat ?#
Sie darf das Auto nicht einfach ummelden.

-- Editiert am 27.07.2010 18:35

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#3
 Von 
melli00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

@cruncc:Es wird kein Nachlassverwalter ernannt, der das Vermögen ermittelt.
Warum nicht?? Das wäre mir neu.

Es erben zunächst die weiteren (auch ganz entfernten) Verwandten
Die gibt es lt Beitrag nicht. Ergo fällt das Erbe dem Staat zu.

Die Erben haben die Bestattungskosten zu tragen. Wenn alle Erben ausgeschlagen haben, haben die nächsten Verwandten trotzdem die Bestattungskosten zu tragen.
Falsch! Nur die rechtmäßigen ERBEN gem. Erbschein bzw. Pflichtteilsberechtigte haben die Kosten zu tragen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Falsch! Nur die rechtmäßigen ERBEN gem. Erbschein bzw. Pflichtteilsberechtigte haben die Kosten zu tragen.


Na dann guck mal nach, was das Bestattungsgesetz in deinem Bundesland sagt.

quote:
Du solltest, falls Du doch Erbin werden möchtest, Dir als erstes eine Sterbeurkunde besorgen. Die solltest Du beim Bestatter bekommen können.


Die Sterbeurkunde gibts natürlich da, wo sie ausgestellt wird. Das ist logischerweise nicht der Bestatter, sondern das Standesamt des Sterbeortes.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
melli00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Lieber DerRaecher,

hier greift nicht das Bestattungsgesetz des BL sondern das BGB.

Die Kosten der Bestattung sind von dem Erben bzw. der Erbengemeinschaft als Nachlaßverbindlichkeit zu tragen (§ 1968 BGB ). Dies gilt auch dann, wenn kein Nachlaß vorhanden ist, der für die Bezahlung der Kosten ausreicht, weil Erben für Nachlaßverbindlichkeiten grundsätzlich auch mit ihrem Privatvermögen haften. Wird die Erbschaft ausgeschlagen (dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn die Nachlaßverbindlichkeiten das hinterlassene Vermögen übersteigen) und bestehen keine nachrangigen Erben, so erbt der Fiskus (§ 1936 BGB ), dieser darf die Erbschaft nicht ausschlagen (§ 1942 Abs. 2 BGB ). Die Ausschlagung der Erbschaft muß hierzu gegenüber dem Nachlaßgericht erfolgen (§ 1945 BGB ), wobei die gesetzlichen Fristen zu beachten sind. Mehrere Miterben haften als Gesamtschuldner.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:
hier greift nicht das Bestattungsgesetz des BL sondern das BGB


Weshalb sollten die Bestattungsgesetze der Länder hier nicht greifen bzw. wozu sollten diese sonst da sein?

Das

quote:
Falsch! Nur die rechtmäßigen ERBEN gem. Erbschein bzw. Pflichtteilsberechtigte haben die Kosten zu tragen.


ist falsch. Eine Erbschaftsausschlagung befreit nicht von der Bestattungspflicht.

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