Erbstreit - Wie kann ich die Konten von damals kontrollieren?

22. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Miss Konfetti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbstreit - Wie kann ich die Konten von damals kontrollieren?

Hallo Zusammen,

mein Vater, geschieden und wieder verheiratet, ist vor zwei Jahren gestorben. Das Erbe bestand aus Grundstücken und Konten. Seine Frau hat damals beim Notar behauptet, dass kein Geld mehr da ist, und sie auf die Grundstücke verzichtet. Wir (ich und mein Bruder) haben das Erbe so angenommen und unterschrieben.
Die Frau reist ständig und ich frag mich von welchem Geld.
Weiterhin war unter den Grundstücken ein Bauplatz, den ich gerne verkaufen würde, aber mein Bruder nicht.
Brauche aber dringend Geld!
So, nun meine Fragen:
1. Kann ich die Erbschaft noch anfechten?
Wie kann ich die Konten von damals kontrollieren?
2. Wie kann ich den Bauplatz verkaufen? (Mein Bruder kann und will mich nicht auszahlen?
Bitte helft mir! Für ein paar Tipps wäre ich schon sehr dankbar.
so long
miss konfetti

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-- Editiert von Miss Konfetti am 22.02.2005 18:01:42

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Der Frau hätte ohnehin die Hälfte der Erbschaft zugestanden. Daher verstehe ich Dein Problem noch nicht so ganz. Oder meinst Du, dass auf den Konten mehr Geld war, als der Wert der Grundstücke zusammen.

Wie ist denn die damalige Erbauseinandersetzung abgelaufen? Schließlich war ein Notar dabei. Ist da ein Vertrag abgeschlossen worden, in dem das Erbe aufgeteilt wurde?

Den Bauplatz kannst Du ohne Zustimmung Deines Bruders nicht verkaufen. Einzige Möglichkeit wäre die Teilungsversteigerung, die sehr ähnlich einer Zwangsversteigerung ist.

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#2
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Js, mancher kriegt halt den Hals immer noch nicht voll. Bis mal ein Bröcklein dring stecken bleibt ......

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Miss Konfetti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Doch es wurde ein Erbvertrag gemacht mit Notar. Inzwischen glaube ich tatsächlich, dass mehr Geld da war. Die anderen Grundstücke sind Ackerland und nicht viel Wert. Auch mit dem Bauplatz ist es schwierig, da er an einer befahrenen Straße liegt.
Wie läuft denn eine Zwangsversteigerung ab?

Zu Amtsmeier:
Solche Urteile kannst du dir sparen. Du weißt nichts über mich, meine Familie, meine Situation und wofür ich das Geld brauche.


-- Editiert von Miss Konfetti am 23.02.2005 13:09:39

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn es so einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag gibt, dann kannst Du jetzt nichts mehr machen.

Bei einer Teilungsversteigerung wie auch bei einer Zwangsversteigerung wird das Grundstück durch ein Gericht versteigert.

Typischerweise werden hier nur Erlöse zwischen 50 und 70% des Verkehrswertes erzielt. Bei einer Teilungsversteigerung kann auch ein bisheriger Eigentümer mitbieten.

Sowohl Du als auch Dein Bruder sollten nach Möglichkeit so eine Teilungsversteigerung vermeiden, wenn damit nicht das Ziel verfolgt wird, billig an den Anteil des anderen zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Ach, und einfach, weil man jetzt das Geld braucht, alles wieder anfechten, was man unterschrieben hat.

Auf die Idee, dass die Frau auch ein eigenes Geld haben könnte, oder auch von irgendeiner Erbtante haben könnte, kommt wohl keiner.

Und auf die Idee, die Frau um Hilfe zu bitten, kommt auch keiner.
Raffgalln.

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