Liebe Forumsmitglieder, ich bräuchte mal Euren Rat bei einer verzwickten Erbangelegenheit einer Bekannten.
Hier erstmal der Sachverhalt:
Mann A und Frau B besitzen ein Einfamilienhaus in Brandenburg. Mann A steht im Grundbuch. 1994 überschreiben die Eltern der Tochter C das Grundstück. Es wird eine Änderung im Grundbuch vorgenommen, jedoch lassen sich die Eltern das Wohn-bzw. Niessbrauchrecht (leider nichts Genaues bekannt) im Grundbuch eintragen.
2002 stirbt Frau B und Mann A wird laut Testament (kein Berliner Testament) Alleinerbe. Herr A zieht 2004 zu seiner neuen Lebensgefährtin nach Berlin und Tochter C verkauft 2005 das Haus. Bezahlung läuft über Ratenzahlung des Käufers. Leider sind die genauen Konditionen des Kaufvertrages nicht bekannt, aber Tochter C muss sich für größere Abhebungen von diesem Konto die Zustimmung des Vaters A holen. 2006 wird Vater A im Grundbuch gestrichen.
2017 verstirbt Herr A und laut Testament ist die neue Lebensgefährtin Alleinerbin und Tochter C enterbt. In den letzten 10 Jahren bestand zwischen Vater und Tochter kein Kontakt mehr. Sie möchte jetzt ihren Pflichtteil haben. Und so wie es aussieht, zahlt der Käufer des Hauses immer noch Raten ein.
Nun meine Fragen:
1. Wem gehören die vom Käufer eingezahlten Raten ?
2. Gehört das Guthaben auf dem Konto nun der Tochter C als Verkäuferin allein oder zählt es mit zur Erbmasse des Vaters ? Weil er ja zum Zeitpunkt des Verkaufes noch ein Recht im Grundbuch hatte.
3. Werden die nach 2005 eingezahlten Raten mit auf den Pflichtteil bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch der Tochter angerechnet ?
4. Ist die Tochter C auskunftspflichtig gegenüber der Alleinerbin ?
Ich weiß von der 10Jahresregel und möchte auch nur für diese Zeit Eure Hilfe.
Vielen Dank an Alle !!!
Erbstreit nach Hausverkauf
4. März 2018
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Frage vom 4. März 2018 | 12:07
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 9x hilfreich)
Erbstreit nach Hausverkauf
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 4. März 2018 | 20:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Leider sind die genauen Konditionen des Kaufvertrages nicht bekannt,
Und wir sollen diese Konditionen zur Beantwortung der Fragen jetzt erraten?
Zitat:Ich weiß von der 10Jahresregel
Aha und was hat die nach Deiner Auffassung mit den von Dir gestellten Fragen zu tun?
Zitat:und möchte auch nur für diese Zeit Eure Hilfe.
Wie ist das denn jetzt gemeint?
Zitat:1. Wem gehören die vom Käufer eingezahlten Raten?
Das hängt von den Vereinbarungen im Kaufvertrag ab
Zitat:2. Gehört das Guthaben auf dem Konto nun der Tochter C als Verkäuferin allein oder zählt es mit zur Erbmasse des Vaters ? Weil er ja zum Zeitpunkt des Verkaufes noch ein Recht im Grundbuch hatte.
Das hängt von den Vereinbarungen im Kaufvertrag ab
Zitat:3. Werden die nach 2005 eingezahlten Raten mit auf den Pflichtteil bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch der Tochter angerechnet ?
Das hängt von den Vereinbarungen im Kaufvertrag ab
Zitat:4. Ist die Tochter C auskunftspflichtig gegenüber der Alleinerbin ?
Nein
#2
Antwort vom 5. März 2018 | 22:49
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 9x hilfreich)
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Leider besteht oder bestand zu der Tochter keine Beziehung mehr. Wenn die Tochter gegenüber der Erbin nicht auskunftspflichtig ist (Kopie vom Kaufvertrag), wie soll dann meine Bekannte an den Kaufvertrag kommen?
Und hinsichtlich der Raten, die ja wohl immer noch gezahlt werden, sind wir uns nicht sicher, ob diese als Schenkung gelten. Müssten diese dann nicht bei der Nachlassregelung mit beachtet werden ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. März 2018 | 09:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:wie soll dann meine Bekannte an den Kaufvertrag kommen?
Mann A sollte auch ein Exemplar des Kaufvertrages in seinen Unterlagen haben. Schließlich hat Mann A ja (scheinbar?) auf sein Nießbrauchrecht verzichtet.
Zitat:Und hinsichtlich der Raten, die ja wohl immer noch gezahlt werden, sind wir uns nicht sicher, ob diese als Schenkung gelten.
Das wäre eine Variante, es sind aber auch andere Varianten denkbar.
Zitat:Müssten diese dann nicht bei der Nachlassregelung mit beachtet werden?
Vielleicht, das hängt auch davon ab, in welchem Verhältnis der Wert der Schenkung zum verbliebenen Nachlass steht.
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