Erbstreit vermeiden

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
wrech
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbstreit vermeiden

Hallo,
Ein Ehepaar möchte ich folgendes erreichen:
Wenn einer der Ehepartner stirbt, erbt der andere. Nach dem Tode des zweiten Ehepartners soll eine Nichte der Frau erben, egal welcher Ehepartner zuerst stirbt.
Ein uneheliches Kind des einen Elternteils soll allerhöchstens den Pflichtteil erben.
Kann man dies vertraglich, rechtlich zulässig vereinbaren?
Gibt es dafür Musterverträge?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Hier empfiehlt sich ein Berliner Testament indem man sich wechselseitig zu Alleinerben einsetzt und die Nichte als Schlusserben.

Sollte einer der Erblasser versterben kann der andere Erblasser aber dann nicht mehr einfach ein anders lautendes Testament verfügen (was der überlebende Erblasser später eventuell wünscht weil er z.B.nochmal heiratet).

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Sollte einer der Erblasser versterben kann der andere Erblasser aber dann nicht mehr einfach ein anders lautendes Testament verfügen (was der überlebende Erblasser später eventuell wünscht weil er z.B.nochmal heiratet).#
Wenn dies gewünscht und entsprechend verfasst wird, kann der Überlebende frei verfügen.

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