Erbstreitigkeiten-was ist Inhalt?

24. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)
Erbstreitigkeiten-was ist Inhalt?

Hallo an Alle,
in Zuge von diversen Streitigkeiten mit der Cousines meines Lebenspartner was den Nachlaß seines kürzlich verstorbenen Vaters betrifft stellt sich uns jetzt eine vielleicht richtig blöd klingende Frage.
Lt. einem Vermächtnis soll die Cousine u. a. einen Wohnzimmerschrank samt Inhalt erhalten. Das ist ja an sich kein Thema, soll sie auch bekommen. Das Problem ist nur folgendes: Bis vor 6 Jahren hat mein Lebenspartner auch noch im Haus seines Vaters gewohnt, dann zog er zu mir. Da ich bereits eine vollständig eingerichtete Wohnung hatte bestand kein Anlass irgendwelche Einrichtungs oder Dekoartikel mitzubringen. Hat er auch nicht getan und alles im Haus seines Vaters gelassen. U. a. waren das diverse "Hummel" Figuren die er mal von seiner Oma erhalten hat. Diese stehen zu Dekozwecken AUF dem Schrank, den nun die Cousine bekommen soll. Ebenso verhält es sich mit anderen Kleinigkeiten, die keinen großartigen materiellen Wert haben, einfach nur Erinnerungsstücke an die Oma sind (die Oma hat ihm diese Hummel Figuren und irgendwelche altertümlichen Gläser im Alter von 15 Jahren, ist also 20 Jahre her) vererbt.
Ähnlich verhält es sich mit einem Fernsehgerät, dass im dafür vorgesehehne Fach des Schrankes steht, dieses hat mein Lebenspartner gekauft, aber im Haus seines Vaters gelassen. Obwohl der Fernseher auch noch das geringere Problem ist, sind versorgt und nicht auf dieses Gerät angewiesen, Wiederverkaufswert bei einem 7 Jahre alten Gerät vermutlich 0 euro, aber irgendwie gehts auch ums Prinzip. Gibt es eine Definition was im ERbrecht Schrank mit Inhalt bedeuten könnte? Gehören die Hummelfiguren, die eigentlich meinem Lebenspartner gehören und zu dekozwecken auf dem Schrank stehen zum Inhalt?

Ich weiss, dass sich die Frage blöd anhört, aber das Cousinchen hat diverse Dinge schon angesprochen und in ca. 3 Wochen müssen wir die ganze Angelegenheit über die Bühne gebracht haben. Ich bin euch für jeden Tipp dankbar... habt eine schöne Zeit. Viele Grüsse

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4 Antworten
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#1
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Ist es unbestritten, dass die Figuren dem Lebenspartner gehören?

Wenn ja, stellt sich die Frage, wie das "Vermächtnis" auszulegen ist.

Sollte nur das vermacht werden, was dem Vater zu seinem Todeszeitpunkt gehörte? Oder sollte der Lebenspartner auch seine eigenen Hummelfiguren in die Erbschaftsangelegenheit einbringen? Das wäre dann möglicherweise eine Erbeinsetzung unter Auflage.

Ich denke, dass ersteres zutrifft, wenbn keine Anhaltspunkte für eine andere Lösung bestehen.

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#2
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Herr Haarhaus, vielen Dank erst einmal für die Antwort. Unbestritten was die Hummelfiguren besteht.. hmm gute Frage, es sind seine, niemals stand das zur Diskussion, es gibt auch Zeugen dafür. Aber die Cousine meint sie hätte ein Anrecht und mein Lebenspartner wäre schon sehr unglücklich die letzen Erinnerungsstücke an seine Oma zu verlieren. Schliesslich hat er die ja von der Oma bekommen und nicht die Cousine. Den zweiten Teil ihrer Antwort verstehe ich nicht so ganz... sorry juristischer Laie. Im Testamtent steht folgendes:
Meihn Sohn... ist mein Alleinerbe. Als Vermächtnis soll mein Patenkind .... erhalten:
1. 50 % Barvermögen
2. Schmuck u. Münzen
3. Schrank mit allem Inhalt.

Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte. Datum, Unterschrift

Das wars auch schon.
Lt. Aussage des mit dem Vater befreundeten Nachbarn ist der Vater meines Lebenspartners sehr von der Cousine bedrängt worden. Er war auf Hilfe angewiesen, war sehr krank und wie wir jetzt nach seinem Tod erfahren haben, hat er nicht einmal die nötigen Schmerzmittel, die ein Darmkrebspatient mit Sicherheit braucht erhalten, warum... das wissen wir nicht.
Der Vater hat seinen Zustand immer beschönigt, tat so als gehe es ihm relativ gut, sonst hätten wir früher einschreiten können, aber da wir sehr weit voneinander entfernt wohnen (Berlin und Bayern) beschränkte sich der Kontakt meist aufs Telefon.

Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie noch einen Rat. vor allem eben was sie Hummelfiguren betrifft hätten und danke Ihnen bereits jetzt. Viele Grüsse

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#3
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Wenn Ihrem Lebenspartner die Hummelfiguren gehören, können sie nicht Teil des Nachlasses seines Vaters sein. Uns was einem nicht gehört, darüber kann man auch ncht letztwillig verfügen. So würde ich argumentieren.

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#4
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Herr Haarhaus, vielen Dank für Ihre Mühe. Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

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