Hallo,
wir haben im Bekanntenkreis einen Fall, der uns beschäftigt und auf den wir keine Antwort wissen. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?!
Angenommen, Herr K. (keine Ehefrau, keine Kinder), macht ein Testament und hinterläßt Herrn T alles. Herr K. hat außer einem Onkel und einem Bruder keine weiteren Verwandten.
Erbt der Onkel oder Bruder, bzw. kann der Bruder einen Pflichtteil beantragen. Und wenn ja, wie hoch ist dieser Pflichtteil?
Herr K. vererbt später ca. 80.000 Euro Bargeld.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Erbt der Bruder
26. Juli 2007
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Frage vom 26. Juli 2007 | 22:23
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 6x hilfreich)
Erbt der Bruder
#1
Antwort vom 27. Juli 2007 | 10:34
Von
Status: Unbeschreiblich (49958 Beiträge, 17510x hilfreich)
Onkel und Bruder haben keine Pflichtteilsansprüche, können also testamentarisch vollständig enterbt werden. Ohne Testament wäre der Bruder Alleinerbe. Der Onkel hat also sowieso keine Ansprüche.
Nur das Finanzamt wird Ansprüche geltend machen, da für Herrn T. eine erhebliche Erbschaftsteuer anfällt (ca. 17.000€).
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