Hallo, ich hätte einmal eine Frage-
Wenn ich vor meinen Eltern sterbe und dann meine Eltern nach mir, erbt mein Ehemann dann das, was eigentlich ich erben sollte? (Geschwister oder Kinder sind nicht vorhanden)
Falls nicht- was passiert mit dem Erbe?
Erbt der Partner nach Tod der Eltern?
21. März 2023
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Frage vom 21. März 2023 | 22:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbt der Partner nach Tod der Eltern?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. März 2023 | 01:54
Von
Status: Senior-Partner (6015 Beiträge, 1452x hilfreich)
ZitatWenn ich vor meinen Eltern sterbe und dann meine Eltern nach mir, erbt mein Ehemann dann das, was eigentlich ich erben sollte? :
Nicht als gesetzlicher Erbe, nur wenn die Eltern ein entsprechendes Testament machen.
Man ist nicht gesetzlicher Erbe der Schwiegereltern.
Zitat:
(Geschwister oder Kinder sind nicht vorhanden)
Falls nicht- was passiert mit dem Erbe?
Erstmal beerben sich die Schwiegereltern gegenseitig. Also: stirbt der Ehemann, erbt die Ehefrau, und umgekehrt.
Stirbt der überlebende Ehegatte dann, und hat er keine Kinder und keine Geschwister, erben weiter entfernte Verwandte.
Der Einfachheit halber mal aus Wikipedia übernommen:
In der Regel erben nach der gesetzlichen Erbfolge die Verwandten (neben dem Ehegatten). Die Verwandten werden in Erbenordnungen eingeteilt. Das Gesetz unterscheidet folgende Ordnungen (Bezeichnung der Verwandtschaft im Beispiel immer aus der Sicht des Erblassers):
1.Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers (sämtliche vom Erblasser abstammende Personen, also Kinder, einschließlich der nichtehelichen und der adoptierten Kinder, Enkel, Urenkel etc.; nicht hingegen Stiefkinder oder Ziehkinder), § 1924 BGB
2.Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte usw.), § 1925 BGB. Leben zur Zeit des Erbfalls beide Eltern noch, erben deren Kinder (also in der Regel die Geschwister des Verstorbenen) nichts. Lebt nur noch ein Elternteil, bekommt er die Hälfte, und der Rest wird auf die Abkömmlinge des verstorbenen Elternteils aufgeteilt. Falls keine Kinder vorhanden sind, erbt der überlebende Elternteil allein. Leben beide Eltern nicht mehr, erhalten deren Kinder den Erbanteil (Eintrittsrecht).
3.Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousin, Cousine usw.), § 1926 BGB
4.Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel, Großtante usw.), § 1928 BGB
5.und fernere Ordnungen: entferntere Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, § 1929 BGB
Gibt es all solche gesetzlichen Erben nicht und auch kein Testament, das irgendeinen Erben bestimmt, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt seinen Hauptwohnsitz hatte.
#2
Antwort vom 22. März 2023 | 12:59
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 4455x hilfreich)
ZitatErstmal beerben sich die Schwiegereltern gegenseitig. Also: stirbt der Ehemann, erbt die Ehefrau, und umgekehrt. :
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass der Überlebende automatisch Alleinerbe wird, wenn keine Kinder vorhanden sind.
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#3
Antwort vom 22. März 2023 | 13:31
Von
Status: Senior-Partner (6015 Beiträge, 1452x hilfreich)
ZitatEs ist ein Irrtum zu glauben, dass der Überlebende automatisch Alleinerbe wird, wenn keine Kinder vorhanden sind. :
Er wird es aber, wenn keine Kinder vorhanden sind, und die Eltern auch nicht mehr leben, und das ist ja die Ausgangslage des EP, wenn ich das richtig verstehe.
Ein Testament gibt es ebenfalls nicht - und dann ist der überlebende Ehegatte Alleinerbe.
#4
Antwort vom 22. März 2023 | 14:01
Von
Status: Unbeschreiblich (46716 Beiträge, 16560x hilfreich)
ZitatEr wird es aber, wenn keine Kinder vorhanden sind, und die Eltern auch nicht mehr leben, und das ist ja die Ausgangslage des EP, wenn ich das richtig verstehe. :
Auch dann ist der Ehegatte nicht automatisch Alleinerbe.
ZitatEin Testament gibt es ebenfalls nicht - und dann ist der überlebende Ehegatte Alleinerbe. :
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