Erbt die Ehefrau das ihr nicht zustehende Erbe aus Lebzeiten?

12. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
amz682071-76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbt die Ehefrau das ihr nicht zustehende Erbe aus Lebzeiten?

Fallbeispiel: Der Ehemann hat von seinem verstorbenen Vater und seiner Schwester 20 T€ geerbt. Er ist verheiratet. Laut Gesetz steht ihm allein das Erbe zu und seine Frau hat keinen Anspruch, korrekt?

Er selbst verfügt über ein Vermögen in Höhe von 50 T€. Nun verstirbt er und hinterlässt das Erbe in Höhe von 20 T€ und seine 50 T€, also insgesamt 70 T€. Er hat zwei Söhne. Wer erbt was? Hat seine Ehefrau nach seinem Tod Anspruch auf das ursprüngliche Erbe in Höhe von 20 T€? Also geht dies komplett in die Erbmasse und die Verteilung findet nach der gesetzlichen Erbfolge statt?

Wäre dies dann Ehefrau = 50 % von 70 T€,
Sohn 1 = 25 % von 70 T€ und
Sohn 2 = 25 % von 70 T€ ???

Wenn sich alle 3 Erben einigen, dass bei Nichtvorliegen eines Testamentes und entgegen der o. g. prozentualen Aufteilung dazu entscheiden, das gesamte Erbe zu dritteln, ist dies möglich? Welche Schritte müssen hier und wann müssen diese Schritte beim Erbschaftsgericht eingeleitet werden?

Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung.

-- Editiert von User am 12. September 2024 16:39




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34312 Beiträge, 17759x hilfreich)

Also geht dies komplett in die Erbmasse und die Verteilung findet nach der gesetzlichen Erbfolge statt? Wenn es noch vorhanden ist - ja.
Wenn sich alle 3 Erben einigen, dass bei Nichtvorliegen eines Testamentes und entgegen der o. g. prozentualen Aufteilung dazu entscheiden, das gesamte Erbe zu dritteln, ist dies möglich? Sicher - das ist dann eine Schenkung der Ehefrau an die Söhne.
Welche Schritte müssen hier und wann müssen diese Schritte beim Erbschaftsgericht eingeleitet werden? Wenn Erben Teile ihres Erbe verschenken, fällt das nicht in die Zuständigkeit des Nachlassgerichtes.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49955 Beiträge, 17510x hilfreich)

Zitat (von amz682071-76):
Welche Schritte müssen hier und wann müssen diese Schritte beim Erbschaftsgericht eingeleitet werden?

Das Nachlassgericht interessiert sich nicht dafür, wie das Erbe tatsächlich aufgeteilt wird.

Allenfalls hätte das Finanzamt Interesse an den Schenkungen, allerdings beträgt der Freibetrag für die Kinder 400.000€.

Und für den Fall, dass die Ehefrau in den nächsten 10 Jahren pflegebedürftig wird und dadurch auf Sozialleistungen angewiesen ist können die Schenkungen zurückgefordert werden.

-- Editiert von User am 13. September 2024 08:56

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