Erbt die Schwägerin?

18. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kittiii
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbt die Schwägerin?

Hallo.

Die Eltern von meinem Mann sind verstorben. Erst die Mutter, dann der Vater. Vor kurzem ist die Mutter seiner Mutter gestorben. Seine Mutter erbt nun Geld. Da sie ja schon verstorben ist, hieß es nun dass dir 4 Söhne das Geld Erben. Einer der Brüder kümmert sich um alles. Dieser teilte uns nun mit dass die Schwester des Vaters die Hälfte bekommen würde und die andere Hälfte unter den Brüdern aufgeteilt wird. Ist das so korrekt? Die Schwester des Vaters ist ja nicht mit der Mutter Verwandt. Lediglich verschwägert.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Wenn es kein Testament gibt, dann erben nur leibliche Verwandte. Wer nur verschwägert ist, hat keinen Erbanspruch.

Die Aussage des Bruders ist daher falsch.

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Das ist jedenfalls mindestens wirr beschrieben.

Habe ich den Sachverhalt so korrekt verstanden?

Großmutter mütterlicherseits (GM) verstirbt, die Mutter (M) erbt alles.
Nun stirbt nun auch M, und kurz danach ihr Mann (V). Beide hinterlassen 4 Söhne (B1, B2, B3, B4). Der Vater zusätzlich eine Schwester (S). Korrekt?

Gehen wir davon aus, dass es kein Testament gibt und also die gesetzliche Erbfolge greift:

1. Erbfall (GM): M erbt von GM alles.
2. Erbfall (M): V erbt von M 50 %, die andere Hälfte wird unter B1-B4 aufgeteilt
3. Erbfall (V): Die leiblichen Kinder erben alles.

Wenn GM, M oder V ein Testament hinterlassen haben, ändert das u.U. alles - das ist also ein nicht ganz unwichtiges Detail. Da V von M erbt und zu diesem Zeitpunkt das Erbe von GM auch zum Vermögen von M gehört hat, KÖNNTE S also auch dieses Erbe (bzw. einen Teil davon) erhalten, WENN V seine Schwester S im Testament bedacht hat. Aber das ist halt Raterei, wenn man nicht weiß, ob es ein Testament gibt und was GENAU drinsteht.

Achja: das oben genannte Szenario unter der Voraussetzung, dass M + V zum Zeitpunkt des Todesfalls von M verheiratet waren und es sich bei B1-B4 um die leiblichen Kinder der beiden handelt.

-- Editiert von little-beagle am 19.07.2017 10:22

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

--- Doppelpost ---

-- Editiert von little-beagle am 19.07.2017 10:20

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#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Ich verstehe das so, alle Verwandschaftsbeziehungen relativ zum Ehemann der Posterin (E), wenn nciht anders vermerkt:

1. Mutter und Vater von E versterben.
2. Großmutter mütterlicherseits von E verstirbt und hinterlässt etwas.
3. Es existieren 4 Onkel von E mütterlicherseits (Ich nehme in folgenden an, dass keine weiteren lebenden oder toten Kinder der GM existieren.)
4. Es existiert kein Testament.

Einer der Onkel kümmert sich um den Nachlass und meint, dass 50% an die Onkel geht. Die andere Hälfte ginge an eine ominöse Schwester eines Vater. Keine Ahnung, welcher Vater das sein soll, der Vater von E? Dann wäre das völlig absurd. Wieso sollte die Schwägerin der Mutter plötzlich deutlich mehr bekommen als die Mutter bekommen hätte, wenn sie noch leben würde (die bekäme natürlich den gleichen Anteil wie ihre Brüder)?

Korrekt wäre IMHO, IANAL: Falls der die Großmutter mütterlicherseits (die Verstorbene) keinen lebenden Ehepartner hat, erbt jeder Onkel 20%. die letzten 20% würden an die Mutter gehen, da diese aber bereits verstorben ist, treten an ihre Stelle ihre direkten Nachkommen, die sich die 20% dann zu gleichen Teilen teilen. Wenn der Ehemann als Einzelkind ist, erbt er ebenfalls 20%. Die Schwägerin dagegen erbt gar nichts.

Es liegen also zwei Fehler vor:
1. tritt nicht die Schwägerin der Mutter an ihres Stelle als Erbin, sondern der ihr Sohn (also der Ehemann) und eventuelle weitere Kinder.
2. ist die Aufteilung des Erbes nicht nachvollziehbar. Der Erbteil der Mutter wäre der gleiche wie der ihrer Brüder (der Onkel), an diesem Anteil ändert sich auch durch ihren Tod nichts. Treten mehrere Erbberechtigte an ihre stelle, dann teilen sie sich diesen Teil, kriegen einzeln also weniger als die Onkel.

Da die Onkel in dieser Variante mit deutlich mehr Geld rausgehen, sollte das Missverständnis einfach zu klären sein.

-- Editiert von Methadir am 19.07.2017 10:45

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Der Bruder, der sich um alles kümmert ist offenbar der Auffassung, dass an die Stelle von M die Erben von M treten. Das ist nicht der Fall. An die Stelle von M treten nur die Abkömmlinge von M, nicht jedoch V.

Ohne Testament ist daher keine Variante denkbar, bei der S gegenüber GM gesetzlich erbberechtigt wäre.

-- Editiert von hh am 19.07.2017 10:50

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#6
 Von 
Kittiii
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt kein Testament. Weder vom Vater noch von der Mutter. Die Großmutter ist jetzt erst verstorben.

Eigentlich würden doch dann die kinder der erbberechtigten toten Mutter Erben. Oder?

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#7
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Was hast Du denn an meiner Antwort nicht verstanden?
Aber ja, würden sie. Und zwar würden sie nicht die Hälfte des Nachlasses erben (mir ist immer noch völlig unklar, wie jemand darauf kommen kann, deswegen bin ich mir nicht sicher, ob ich Dich in der Hinsicht richtig verstanden habe), wie der Onkel das für die Schwägerin annimmt, sondern sie müssten den gleichen Anteil unter sich aufteilen, den ein einzelner Onkel bekommt, also 20%.

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#8
 Von 
Kittiii
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht von welchen Onkeln du redest.

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#9
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat (von Kittiii):
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht von welchen Onkeln du redest.

Am Anfang des Postings habe ich definiert, das ohne besondere Spezifikationen alle Verwandtschaftlichen Beziehungen relativ zum Ehemann sind, um das Chaos aus Deinem Posting zu vermeiden. Die 4 Söhne der Großmutter, sind die Onkel Deines Ehemannes. Seine Mutter ist die Schwester dieser Onkel.
Wenn das so nicht richtig ist, dann musst Du die Situation nochmal erklären, dieses Mal ohne die Bezugsperson von relativen verwandtschaftlichen Beziehungen ständig zu ändern.

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#10
 Von 
Kittiii
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mutter hat 4 Söhne. Nicht die Großmutter, die jetzt gestorben ist

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Auch dann bleibt es dabei, dass die Schwägerin nicht erbt.

Wie der Bruder darauf kommt, dass die Schwägerin 50% erben könnte, erschließt sich mir nicht.

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#12
 Von 
Kittiii
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok Dankeschön. Angeblich hat er deswegen einen Brief von Gericht bekommen. Gesehen hat den Brief aber noch keiner

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#13
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Man meint wohl, dass die Schwester des Vaters an seine stelle als Erbe treten würde und den 50% Anteil Ehegattenerbe erhalten würde. das ist nicht so. Die 4 Söhne (von denen der Ehemann einer einer ist, richtig?) erhalten das Erbe zu gleichen anteilen.

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