Erbt ein Testaments-Erbe auch Schulden?

15. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)
Erbt ein Testaments-Erbe auch Schulden?

Es geht mir um Folgendes.

Sollte sich herausstellen, dass beim Nachlassgericht ein Testament hinterlegt wurde, und ich damit nicht mehr Alleinerbe bin sondern nur Pflichtteilberechtigter, wie verhält es sich dann?

Beispielangaben:

Der Verstorbene hinterlässt einen Kontostand von 20.000€.

Alex tritt als Sohn das gesetzliche Erbe an.
Es offenbaren sich Schulden, die er alle bezahlt. Es verbleiben 12.000€.

Dann Wochen später (weil „wegen Corona" das Nachlassgericht die Vorgänge nicht zeitnah abarbeitet) offenbart sich ein Testament, in dem steht: „Markus F. soll 25.000€ erben."

Mehrere Fragen:

- Was ist wenn der Testaments Betrag den wirklichen Betrag sowieso schon übersteigt?
- Ist es nicht so, dass ein Testaments-Erbe NUR positive Geldbeträge erbt und keine Schulden? Ich habe gehört, dass nur die Pflichterben für Verbindlichkeiten gerade stehen müssen?!
- Muss der Testaments-Erbe dem Pflicht-Erben dann zumindest Aufwandsentschädigungen bezahlen für entrümpeln der Wohnung, erledigen aller Formalitäten? Oder ist es so, dass er sich praktisch nur die Rosinen heraus picken kann, der Pflichterbe zusehen muss was übrig bleibt und noch dazu den ... voll Arbeit mit dem Ganzen hatte?

Wieviel würde Alex in diesem Fall bekommen, welche Rechte und Pflichten hat er und welche Rechte und Pflichten hätte der Testaments-Erbe?

Die Ausschlagungsfrist läuft und läuft und es kommt vom Gericht ja rein gar nichts, außer vertrösten, dass man in 3 Wochen wieder anrufen soll. Bis dahin ist aber die Ausschlaggungsfrist abgelaufen.

Wieso haben alle das Recht, wegen Corona 3x so lange Bearbeitungszeiten zu haben, Fristen laufen aber trotzdem weiter und werden nicht verlängert?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
„Markus F. soll 25.000€ erben."


Das ist kein Erbe, sondern ein Vermächtnis.

Zitat:
Was ist wenn der Testaments Betrag den wirklichen Betrag sowieso schon übersteigt?


Der Pflichtteilsberechtigte hat mindestens einen Anspruch auf seinen Pflichtteil. Wenn das Erbe nicht reicht, um das Vermächtnis zu erfüllen, dann wird das Vermächtnis entsprechend gekürzt.

Zitat:
Ist es nicht so, dass ein Testaments-Erbe NUR positive Geldbeträge erbt und keine Schulden?


Ein Erbe umfasst auch die Schulden, ein Geldvermächtnis dagegen nicht.

Zitat:
Ich habe gehört, dass nur die Pflichterben für Verbindlichkeiten gerade stehen müssen?!


Pflichterben gibt es nicht. Man ist entweder Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.
Ein Erbe haftet auch für die Verbindlichkeiten.

Zitat:
Muss der Testaments-Erbe dem Pflicht-Erben dann zumindest Aufwandsentschädigungen bezahlen für entrümpeln der Wohnung, erledigen aller Formalitäten?


Bei zeitlichen Aufwand ist es problematisch. Entstandene Kosten müssen jedoch ersetzt werden.

Zitat:
Die Ausschlagungsfrist läuft und läuft und es kommt vom Gericht ja rein gar nichts, außer vertrösten, dass man in 3 Wochen wieder anrufen soll. Bis dahin ist aber die Ausschlaggungsfrist abgelaufen.


Was ist denn das Problem? Sollte es ein Testament geben, so beginnt die Ausschlagungsfrist erst mit Testamentseröffnung.

Zitat:
Wieviel würde Alex in diesem Fall bekommen, welche Rechte und Pflichten hat er und welche Rechte und Pflichten hätte der Testaments-Erbe?


Alex würde 4.000€ bekommen und Ralf würde ebenfalls 4.000€ und nicht 25.000€ bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Das mit dem Vermächtnis meinte ich mit Testaments-Erbe.

Ich finde es alles ziemlich widersprüchlich im Erbrecht.

Einerseits heißt es, derjenige erbt einen gewissen Betrag, aber keine Verbindlichkeiten. Deshalb heißt es auch Vermächtnis und nicht Erbe.

In der Beispielrechnung aber, werden etwaige Schulden demjenigen dann aber ja doch wieder abgezogen.

Also was ist jetzt richtig?

Und die übrigen 4.000€ sind für wen? Alex bekommt 4.000€, Ralf bekommt 4.000€ und die restlichen 4.000€, was passiert damit?

Und was ist eigentlich der Stichtag der Berechnung?

Zum Todeszeitpunkt sind ja gewisse Schulden noch gar nicht offensichtlich gewesen. Auch die Bestattungskosten kommen noch hinzu.

Meine Grundfrage, ob nur der Pflichtteilsträger für Verbindlichkeiten einstehen muss oder auch der Vermächtnis-Erbe, ist damit noch offen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Die Sache mit der 6-Wochen-Frist ist auch weiterhin unklar.

Überall heißt es, 6 Wochen ab Kenntnis des Todesfalls.

Angenommen man entscheidet sich dann nach dieser Zeit und danach wird erst das Testament vom Gericht kundgetan, wird dann alles wieder eröffnet oder wie muss man sich das vorstellen?

Solange unklar ist, ob überhaupt ein Testament existiert, beginnt ja die 6 Wochen Frist bereits! Wie kann sie dann also erst ab Testament Offenlegung beginnen?

Es sagt einem wirklich jeder was anderes. Vom Gericht, im Forum, im Internet Recherche, der Bestatter. Jeder erzählt einem eine komplett andere Variante.

Woher weiß ich denn, was davon stimmt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Begrifflichkeiten sind wichtig, weil du sonst die Antworten nicht verstehst.
Als Sohn des Verstorbenen bist du gesetzlicher Erbe. Alleinerbe nur dann, wenn es außer dir keine anderen Erben, wie z.B. Ehefrau oder andere Kinder des Verstorbenen gibt.
Wickelst du den Nachlass ab und im Nachhinein stellt sich heraus, dass ein anderer durch ein Testament zum Alleinerben eingesetzt worden ist, bist du enterbt. Hast aber als Sohn einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Erben.
Der Erbe kann nur das erben, was da ist einschließlich der Schulden und ist auch für die Beerdigungskosten zuständig.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ist Alex ohne Testament Alleinerbe, beträgt sein Pflichtteilsanspruch in deinem Fall 6.000 € .
Bei einem Vermächtnis kommt es drauf an. Ist der Nachlass groß genug, muss der Erbe das Vermächtnis an den Vermächtnisnehmer auszahlen, wenn dieser das einfordert.
Ist das Vermächtnis aber so hoch, dass dem Erben nicht einmal der Pflichtteil bleiben würde, wird das Vermächtnis gekürzt, so dass dem Erben der Pflichtteil verbleibt. In deinem Fall also auf 6.000 €.
Der Nachlass mit dem gerechnet wird, richtet sich nach dem Vermögen abzüglich Schulden des Erblassers und Beerdigungskosten, also nicht nach dem Kontostand, der zufällig am Todestag da ist.
Wurde Alex enterbt hat er keine Pflichten, aber das Recht, seinen Pflichtteil vom Erben einzufordern.
Der Erbe hat die Pflicht, den Pflichtteil an den Berechtigten zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Ich finde es alles ziemlich widersprüchlich im Erbrecht.


Nein, das ist nicht widersprüchlich.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriff nur häufig falsch verwendet. Gesetzlich sind die Unterschiede zwischen Erbe, Vermächtnis und Pflichtteil klar und es gibt deutliche Unterschiede zwischen diesen Dingen.

Zitat:
Einerseits heißt es, derjenige erbt einen gewissen Betrag, aber keine Verbindlichkeiten.


Ein Vermächtnis ist etwas anderes als ein Erbe. Derjenige, der erbt, erbt auch die Verbindlichkeiten.

Zitat:
Und die übrigen 4.000€ sind für wen? Alex bekommt 4.000€, Ralf bekommt 4.000€ und die restlichen 4.000€, was passiert damit?


Sorry, war mein Fehler, es muss natürlich je 6.000€ für Alex und Ralf heißen.

Zitat:
Und was ist eigentlich der Stichtag der Berechnung?


Der Todestag des Erblassers.

Zitat:
Zum Todeszeitpunkt sind ja gewisse Schulden noch gar nicht offensichtlich gewesen. Auch die Bestattungskosten kommen noch hinzu.


Welche Schulden waren denn am Todestag nicht offensichtlich?

Vom Nachlassvermögen am Todestag werden die Beerdigungskosten abgezogen.

Zitat:
Meine Grundfrage, ob nur der Pflichtteilsträger für Verbindlichkeiten einstehen muss oder auch der Vermächtnis-Erbe, ist damit noch offen.


Das ist eine totale Verwurschtelung der Begriffe.

Für die Verbindlichkeiten muss der Erbe aufkommen, nicht jedoch der Pflichtteilsberechtigte oder der Vermächtnisempfänger.

Zitat:
Überall heißt es, 6 Wochen ab Kenntnis des Todesfalls.


Nur für den Fall, dass es kein Testament gibt.

Zitat:
Solange unklar ist, ob überhaupt ein Testament existiert, beginnt ja die 6 Wochen Frist bereits! Wie kann sie dann also erst ab Testament Offenlegung beginnen?


Mit der Testamentseröffnung beginnt die 6-Wochenfrist neu, auch dann wenn das Testament erst mehr als 6 Wochen nach dem Tod des Erblassers aufgetaucht ist.

Zitat:
Es sagt einem wirklich jeder was anderes. Vom Gericht, im Forum, im Internet Recherche, der Bestatter. Jeder erzählt einem eine komplett andere Variante.


Das glaube ich nicht.

Zitat:
Woher weiß ich denn, was davon stimmt?


Ich habe eher das Gefühl, dass Dir bislang nicht bewusst war, dass man in unterschiedlichen Funktionen Ansprüche auf den Nachlass haben kann:
1. Erbe
2. Vermächtnisempfänger
3. Pflichtteilsberechtigter

Je nachdem in welcher Rolle man Ansprüche hat ergeben sich unterschiedliche Rechtsfolgen. Wenn man z.B. Vermächtnis und Erbe durcheinander wirft, dann ist es kein Wunder, dass man nicht weiß, ob Schulden nun übernommen werden oder nicht. Schulden übernimmt man nur in der Rolle als Erbe, nicht jedoch als Vermächtnisempfänger oder Pflichtteilsberechtigter.

Genauso ist der Begriff Pflichterbe ein Widerspruch in sich. Man ist entweder Erbe oder Pflichtteilsberechtigter, aber nicht beides gleichzeitig.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Jetzt komme ich der ganzen Sache schon näher, ihr habt es toll erklärt, danke dafür!!!

Dass es da ganz unterschiedliche Rechtsfolgen gibt, war mir wirklich nicht bewusst.

Das was ich dann meine ist ein Vermächtnisempfänger. Wenn es da einen geben sollte in einem Testament gegebenenfalls.

Ok, es haben Pflichtteilempfänger, also ich (wenn es blöd läuft) und Vermächtnisempfänger keine Schulden zu tragen. Nur ein Erbe muss Schulden tragen. Das habe ich jetzt verstanden.

Dann kommt aber die Frage auf, wenn Ralf als Vermächtnisempfänger 6.000€ bekommt und ich als Pflichtteilberechtigter auch 6.000€.

Ist in dieser Konstellation ja gar kein Erbe dabei. Wenn aber nur ein Erbe auch für Verbindlichkeiten einstehen muss, wer ist dieser dann hier? Der Staat?

Ok mit der 6 Wochen Frist erneut ab Testamentseröffnung ist soweit logisch. Das heißt aber dann auch, dass die vorherige Entscheidung (Erbe angenommen oder abgelehnt) demzufolge ungültig ist und neu getroffen wird?
Andernfalls ergäbe es keinen Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Und außerdem, bis ein etwaig vorhandenes Testament dann mal mitgeteilt wird, muss längst die Wohnung entrümpelt sein.

Darum habe ich mich als gesetzlicher Erbe (momentan bin ich das ja, da kein Testament bekannt ist) also bis zu dem Zeitpunkt ja längst gekümmert.

So kann sich ein Vermächtnisempfänger ja schön ins Fäustchen lachen dass er nur einkassiert und keinen Finger krumm machen muss während der Pflichtteilempfänger eine Wahnsinns Arbeit und Bürokratie und auch damit verbundene Kosten am Hals hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Alex1979):
So kann sich ein Vermächtnisempfänger ja schön ins Fäustchen lachen dass er nur einkassiert und keinen Finger krumm machen muss

Korrekt.
Zitat:
während der Pflichtteilempfänger eine Wahnsinns Arbeit und Bürokratie und auch damit verbundene Kosten am Hals hatte.

Nö, der Pflichtteilsberechtigte hat keine Wahnsinns Arbeit und auch keine Kosten am Hals - die hat der Erbe.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Ok, es haben Pflichtteilempfänger, also ich (wenn es blöd läuft) und Vermächtnisempfänger keine Schulden zu tragen.


Es muss neben Pflchtteilsberechtigtem und Vermächtnisempfänger immer auch einen Erben geben.

Zitat:
Ist in dieser Konstellation ja gar kein Erbe dabei. Wenn aber nur ein Erbe auch für Verbindlichkeiten einstehen muss, wer ist dieser dann hier? Der Staat?


Wenn im Testament keiner genannt ist, dann muss durch Auslegung ermittelt werden, wer Erbe ist. In dem Beispielfall würde dann wohl der Vermächtnisempfänger in einen Erben umgedeutet werden, weil der im Prinzip alles bekommen sollte. Der Staat wird nur dann Erbe, wenn auch eine Auslegung des Testamentes nicht dazu führt, dass es einen Erben gibt.

Zitat:
Das heißt aber dann auch, dass die vorherige Entscheidung (Erbe angenommen oder abgelehnt) demzufolge ungültig ist und neu getroffen wird?


Richtig

Zitat:
Dann kommt aber die Frage auf, wenn Ralf als Vermächtnisempfänger 6.000€ bekommt und ich als Pflichtteilberechtigter auch 6.000€.


Das Ergebnis ist letztlich unabhängig davon, wer durch Auslegung Erbe wird. Richtig ist, dass der Erbe die Arbeit hat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.121 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen