Meine Mutter und ich sind aus Russland und haben ca. 15 Jahre die deutsche Staatsbürgerschaft und leben ca. schon 20 Jahre in Deutschland, ich habe noch einen Bruder der in Russland lebt und Russischer Staatsbürger ist.
Meine Mutter besitzt in Deutschland ein Haus.
Meine Frage ist: hat mein Bruder in Russland als Russischer Staatsbürger Anspruch auf erbe falls meine Mutter stirbt. Auch wen ich als Alleinerbe im Testament stehe.
Wenn er Anspruch Erbe hat, ist mein Bruder dann auch falls meine Mutter ins Pflegeheim kommt als Russischer Staatsbürger Unterhaltspflichtig für unserer Deutsche Mutter die in Deutschland lebt?
-- Editiert von User am 17. Oktober 2022 19:15
Erbt mein Bruder in Russland Russischer Staatsbürger
17. Oktober 2022
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Frage vom 17. Oktober 2022 | 18:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbt mein Bruder in Russland Russischer Staatsbürger
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2022 | 19:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist: hat mein Bruder in Russland als Russischer Staatsbürger Anspruch auf erbe falls meine Mutter stirbt. :
Ohne Testament: Ja
ZitatAuch wen ich als Alleinerbe im Testament stehe. :
Dann hat er keinen Erbanspruch, sondern einen Pflichtteilsanspruch.
ZitatWenn er Anspruch Erbe hat, ist mein Bruder dann auch falls meine Mutter ins Pflegeheim kommt als Russischer Staatsbürger Unterhaltspflichtig für unserer Deutsche Mutter die in Deutschland lebt? :
Er ist unabhängig von seiner Erbenstellung Unterhaltspflichtigen. Ob das in der Praxis auch durchsetzbar ist, ist eine andere Frage.
#2
Antwort vom 17. Oktober 2022 | 19:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!!!!
Was wäre der Pflichtteil vom Erbe in %
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2022 | 21:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
ZitatWas wäre der Pflichtteil vom Erbe in % :
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.
Wenn Deine Mutter nicht verheiratet ist, dann beträgt der Pflichtteil also 25%. Da es ein reiner Geldanspruch ist, kann Dein Bruder keine Eigentumsansprüche am Haus erwerben.
#4
Antwort vom 17. Oktober 2022 | 23:10
Von
Status: Weiser (16536 Beiträge, 9306x hilfreich)
ZitatWenn Deine Mutter nicht verheiratet ist, dann beträgt der Pflichtteil also 25%. Da es ein reiner Geldanspruch ist, kann Dein Bruder keine Eigentumsansprüche am Haus erwerben. :
Oder anders gesagt:
Sie bekommen das Haus alleine, müssen aber 25% des Wertes des Hauses an den russischen Bruder auszahlen.
#5
Antwort vom 18. Oktober 2022 | 00:33
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatWenn er Anspruch Erbe hat, ist mein Bruder dann auch falls meine Mutter ins Pflegeheim kommt als Russischer Staatsbürger Unterhaltspflichtig für unserer Deutsche Mutter die in Deutschland lebt? :
Lebt das Kind dauerhaft im Ausland, so ist regelmäßig die Rechtsordnung dieses Staates anzuwenden. Das bedeutet, dass die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Unterhaltsverpflichteten im Ausland nach ausländischem Recht geltend gemacht werden müssen.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/
Es ist also russisches Recht anzuwenden.
#6
Antwort vom 18. Oktober 2022 | 08:02
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
ZitatEs ist also russisches Recht anzuwenden. :
Bei der Frage ging es ganz offensichtlich um Elternunterhalt. Es gilt also deutsches Recht.
#7
Antwort vom 18. Oktober 2022 | 08:20
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Hat nur nichts mit der Frage des TE zu tun. Bei dem geht es nämlich um die Unterhaltspflicht des KIndes gegenüber dessen Mutter. Und die lebt nunmal in Deutschland. Damit ist deutsches Recht anzuwenden.ZitatLebt das Kind dauerhaft im Ausland, so ist regelmäßig die Rechtsordnung dieses Staates anzuwenden. Das bedeutet, dass die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Unterhaltsverpflichteten im Ausland nach ausländischem Recht geltend gemacht werden müssen. :
https://www.kanzlei-hasselbach.de/
Es ist also russisches Recht anzuwenden.
#8
Antwort vom 18. Oktober 2022 | 11:16
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatHat nur nichts mit der Frage des TE zu tun. Bei dem geht es nämlich um die Unterhaltspflicht des KIndes gegenüber dessen Mutter. Und die lebt nunmal in Deutschland. Damit ist deutsches Recht anzuwenden. :
Es geht darum, daß der Unterhaltspflichtige in Russland lebt, und der Unterhaltsberechtigte in Deutschland.
Und da ist dann russisches Recht anzuwenden, egal ob der Unterhaltsberichtigte ein Kind oder ein Elternteil ist.
#9
Antwort vom 18. Oktober 2022 | 11:37
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Immer noch nicht verstanden! Lies nochmal Deinen eigenen Text:ZitatEs geht darum, daß der Unterhaltspflichtige in Russland lebt, und der Unterhaltsberechtigte in Deutschland. :
Kind im Ausland + Kind ist unterhaltsberechtigt = Recht im Ausland ist anzuwenden. Anders ausgedrückt: Unterhaltsberechtigter lebt im Ausland => Recht im Ausland ist anzuwenden.ZitatLebt das Kind dauerhaft im Ausland, so ist regelmäßig die Rechtsordnung dieses Staates anzuwenden. Das bedeutet, dass die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Unterhaltsverpflichteten im Ausland nach ausländischem Recht geltend gemacht werden müssen. :
Hier in dem Fall lebt die Unterhaltsberechtigte aber in Deutschland => ergo ist deutsches Recht anzuwenden.
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