Erbt meine Schwägerin wenn mein Vater stirbt?

1. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
altanta36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbt meine Schwägerin wenn mein Vater stirbt?

Hallo,

ich hätte folgende Frage:
Vor 39 Jahren ist mein Bruder verstorben, er war verheiratet, hatte aber keine Kinder. Des weiteren war er 2 Jahre beim Bund.
Vor kurzem ist mein Vater gestorben, er hat ein Testament hinterlassen in dem steht das seine Frau die allein erbende ist. Nun stellt sich mir die Frage ob meine Schwägerin ein Pflichtanteil zustehen könnte, wenn meine Mutter sterben sollte.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Ein Erbe fällt ja nicht einmal in die Gütergemeinschaft, so dass die Ehefrau nicht einmal dann selbst etwas bekommen hätte, wenn der Vater zu Lebzeiten des Sohnes gestorben wäre. Sie hätte lediglich etwas von dem Erbe bekommen können, wenn der Vater zu Lebzeiten des Sohnes verstorben wäre, so dass das Erbe durch privilegierten Erwerb ins Sondergut des Sohnes übergegangen wäre und der Sohn anschließend gestorben wäre und ihr seinen Besitz vermacht hätte. Eine "Erbanwärterschaft" oder sowas erbt man so aber nicht.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Nun stellt sich mir die Frage ob meine Schwägerin ein Pflichtanteil zustehen könnte, wenn meine Mutter sterben sollte.

Nein, Deine Schwägerin hat keinen Pflichtteilsanspruch.

https://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Der Vollständigkeit halber (hier gibt es ja ein Testament, so dass es reicht, Pflichtteile zu klären): Großeltern haben auch keinen Pflichtteilanspruch, können aber u.U. ohne explizite Berücksichtigung erben (hier nicht, da ja weitere Kinder vorhanden sind). Die Frau hat aber AFAIK nicht einmal das. In jeder Hinsicht, die mir einfällt, ist die, soweit ich das sehe, raus aus der Familie.

-- Editiert von Methadir am 01.09.2016 14:05

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Ein Erbe fällt ja nicht einmal in die Gütergemeinschaft, so dass die Ehefrau nicht einmal dann selbst etwas bekommen hätte, wenn der Vater zu Lebzeiten des Sohnes gestorben wäre.

Was für eine Gütergemeinschaft?
Zitat:
Sie hätte lediglich etwas von dem Erbe bekommen können, wenn der Vater zu Lebzeiten des Sohnes verstorben wäre, so dass das Erbe durch privilegierten Erwerb ins Sondergut des Sohnes übergegangen wäre und der Sohn anschließend gestorben wäre und ihr seinen Besitz vermacht hätte.

Das ist falsch. Da die Mutter Alleinerbin ist, hätte der Sohn auch nicht "geerbt" wenn er noch leben würde.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Ein Erbe fällt ja nicht einmal in die Gütergemeinschaft, so dass die Ehefrau nicht einmal dann selbst etwas bekommen hätte, wenn der Vater zu Lebzeiten des Sohnes gestorben wäre.

Was für eine Gütergemeinschaft?

Die Gütergemeinschaft, die in einer Ehe bestehen könnte. Es ging, wie im zweiten Posting, wo ich es noch deutlicher gekennzeichnet habe, um eine "best case" Erwägung, wie die Frau überhaupt irgendwie an irgendwas aus dem Erbe gelangen könnte.

Zitat (von cruncc1):

Zitat:
Sie hätte lediglich etwas von dem Erbe bekommen können, wenn der Vater zu Lebzeiten des Sohnes verstorben wäre, so dass das Erbe durch privilegierten Erwerb ins Sondergut des Sohnes übergegangen wäre und der Sohn anschließend gestorben wäre und ihr seinen Besitz vermacht hätte.

Das ist falsch. Da die Mutter Alleinerbin ist, hätte der Sohn auch nicht "geerbt" wenn er noch leben würde.

Ist der Pflichtteil kein Erbe?

-- Editiert von Methadir am 02.09.2016 13:18

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#6
 Von 
guest-12323.11.2016 07:58:37
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

nein, der Pflichtteil ist kein Erbe, lediglich ein Anspruch in Geld. Dieser kann, muss aber nicht vom Pflichtteilsberechtigten eingefordert werden. Ein Erbe tritt die Rechtsnachfolge des Erblassers an, der Pflichtteilsberechtigte nicht.

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#7
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Fair enough.

"Sie hätte lediglich indirekt und in Form von Geld etwas von dem Nachlass bekommen können, wenn der Vater zu Lebzeiten des Sohnes verstorben wäre, der Pflichtteil des Sohnes durch ihn eingefordert und durch privilegierten Erwerb ins sein Sondergut übergegangen wäre und der Sohn anschließend gestorben wäre und ihr seinen Besitz vermacht hätte."

Besser?

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