Erbt meine tochter die schulden ???

8. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
mavilim_26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbt meine tochter die schulden ???

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

ich war fast sieben jahre mit meinem freund zusammen wir haben eine gemeinsame tochter wir sind nicht verheiratet gewesen haben zwar vaterschaftserkennung gemacht aber die drei monate verpasst um ihren nachnamen ändern zu lassen also hat sie mein nachnamen

Nun ist mein exfreund verstorben und er hat schulden

jetzt zu meinen fragen

Erbt sie die schulden obwohl sie nicht den nachnamen ihres vaters hat aber nur in der geburtsurkunde steht das er der papa ist
und was für ansprüche habe ich ???

vielen dank im voraus




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Wenn Deine Tochter das einzige Kind ist und der Vater nicht verheiratet war, dann ist sie Alleinerbin gegenüber ihrem Vater. Die Namensgebung spielt bei der Beurteilung keine Rolle. Entscheidend ist alleine, dass er als vater in der Geburturkunde steht.

Wer erbt, der erhält grundsätzlich den gesamten Nachlass einschließlich der Schulden. Sollte der Nachlass überschuldet sein, dann sollte Deine Tochter das Erbe ausschlagen. Damit hat sie dann keine Ansprüche auf den Nachlass ihres Vaters und erbt somit auch nicht die Schulden. Eine Teilausschlagung des Erbes ist nicht möglich.

Die Ausschlagung des Erbes muss inerhalb von 6 Wochen erfolgen, nachdem Ihr vom Tod des Vaters erfahren habt. Sollte Deine Tochter noch minderjährig sein, dann musst Du das für sie machen. Dann ist dür die Ausschlagung auch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes notwendig. Das sollte aber bei einem überschuldeten Nachlass kein problem darstellen.

Du selbst hast keine Erbansprüche. Wenn Deine Tochter das Erbe ausschlägt, dann gehen die Erbansprüche an entferntere leibliche Verwandte des Verstorbenen über, nicht jedoch an Dich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mavilim_26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Nun kommt das nächste Problem.

Ich werde demnächst Halbwaisenrente beantragen, muss meine Tochter später wenn sie Berufstätig wird es zurückzahlen müssen ????

Und was muss ich noch beantragen ???

0x Hilfreiche Antwort

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