Hallo,
ich und mein Ehemann haben vor uns ein Haus zu bauen/kaufen. Mit einer hundertprozentigen Vollfinanzierung. Wollten uns das Haus 50/50 im Grundbuch eintragen lassen.
Folendes Problem:
Mein Mann hat ein uneheliches Kind. Ich will nicht dass wenn mein Mann stirbt, dass das uneheliche Kind das von MIR bezahlte Haus bekommt, bzw. einen Anteil davon.
Wie kann ich das verhindern. Was ist wenn ich mal sterbe, besteht die Möglichkeit das das Kind was von meinem Vererbten Vermögen bekommt.
Bitte um schnelle Antwort.
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"Damla"
Erbt uneheliches Kind des Partners
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
selbst wenn Ihr Euch gegenseitig als Alleinerben einsetzt hat das Kind, ob ehelich oder unehelich ist völlig gleich, einen Pflichtteilsanspruch auf das Erbe seines Vaters.
Ungekehrt: solltest Du sterben, bekommen Deine Eltern ja auch einen Pflichtteil.
Lasst Euch mal notariell beraten!
Wie sieht es aus wenn der Kindesvater kein Deutscher sondern Türke ist?
Ändert das was am Erbrecht??
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hm... wenn sich das Ganze hier abspielt - gilt dann deutsches oder türkisches Recht?
Kann ich leider nicht weiterhelfen.
Sorry
Ich nehme an, dass sich der Erbfall in Deutschland abspielt, so dass dann deutsches Erbrecht gilt.
Das uneheliche Kind Deines Mannes hat gegenüber seinem Vater einen gesetzlichen Erbanspruch. Selbst für den Fall, dass es enterbt wird, hat es noch einen Pflichtteilsanspruch.
Der gesetzliche Erbanspruch beträgt 50% des Vermögens Deines Mannes. Der Pflichtteil beträgt davon die Hälfte, also 25% des Vermögens Deines Mannes.
Das kannst Du nur verhindern, indem das Haus zu 100% auf Dich eingetragen wird.
Dir gegenüber ist das Kind nicht direkt erbberechtigt. Wenn Du jedoch zuerst verstirbst, dann erbt Dein Mann und nach seinem Tod dann sein Kind.
Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, welcher Verbrechen sich das Kind schuldbar gemacht hat.
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