Liebe Forengemeinde,
sehe ich das richtig:
Der Ehemann meiner Freundin ist verstorben. Er hat eine Schwester und einen Bruder. Ein Testament gibt es nicht.
Die Geschwister des Verstorbenen und deren Kinder haben Anspruch auf einen Erbteil. Oder?
Nennt sich das dann Erbteil oder Pflichtteil? Wieviel ist der Anspruch?
Wir sind da ratlos.
Vielen lieben Dank.
Daggi
Erbteil Geschwister Ehemann
Zitat :sehe ich das richtig:
Der Ehemann meiner Freundin ist verstorben. Er hat eine Schwester und einen Bruder. Ein Testament gibt es nicht.
Das heißt: er hat keine leiblichen Kinder?
Zweite Frage: leben seine Eltern noch?
Dern Ehepartner erbt nach dem Gesetz neben den leiblichen Kindern des Erblassers zunächst immer ein Viertel des Vermögens (§ 1931 BGB).
Dieses Viertel erhöht sich auf die Hälfte, wenn es keinen Ehevertrag gibt und das Ehepaar deshalb in einer Zugewinngemeinschaft gelebt habt. Die Kinder erben die andere Hälfte.
Ist der Verstorbene kinderlos, erbt der Ehegatte drei Viertel des Nachlasses. Leben seine Eltern oder Geschwister noch, bekommen diese das restliche Viertel.
Zitat:
Nennt sich das dann Erbteil
Ja.
Zitat:oder Pflichtteil?
Das "Pflichtteil" ist ein Anspruch der pflichtteilsberechtigten Erben, wenn die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament nicht zur Anwendung kommt. Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte, die leiblichen Kinder und wenn es beides nicht gibt die Eltern.
Der Anspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in bar. (Nicht in Sachwerten.) Der Anspruch besteht gegen die Erben, die müssen den Pflichtteilsberechtigten (wenn es solche gibt) ihr Pflichtteil auszahlen.
Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt.
Zitat:Wir sind da ratlos.
Da hilft ein Rechtsanwalt.
Wozu sollte man da einen Anwalt brauchen? Kurz zusammengefasst: Es ist der Erbteil und er beträgt 1/8 pro Geschwister, da die Ehe offenbar kinderlos war. Die Kinder der Geschwister bekommen nichts.
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Vielen lieben Dank ihr Beiden,
die Ehe war kinderlos und die Eltern leben nicht mehr.
Also 1/8 für die Schwester und auch für den Bruder.
D. h. das Haus mit Grundstück muss offiziell geschätzt werden, um den Wert zu ermitteln. Geld geht leichter zu teilen. Was ist mit Hausrat? Das muss auch bewertet werden, nehme ich an? Ist das richtig?
Der Bruder will wohl verzichten, dafür kann er ein Formular fürs Gericht ausfüllen. Jedoch ist die Schwester arm und will garantiert etwas abhaben. Bekommt dass die Schwester trotzdem nur das 1/8?
Vielen Dank.
Daggi
D. h. das Haus mit Grundstück muss offiziell geschätzt werden, um den Wert zu ermitteln. Nö - es wird ja nichts ausgezahlt, sondern die Erben sind dann im Grundbuch eingetragene Mitbesitzer.
Bekommt dass die Schwester trotzdem nur das 1/8? Nein - wenn der Bruder ausschlägt, und ggf. dessen Kinder, ist es so, als gäbe es nur die Schwester: Sie bekommt also 1/4.
Zitat :Allso 1/8 für die Schwester und auch für den Bruder.
Ja.
Zitat:D. h. das Haus mit Grundstück muss offiziell geschätzt werden, um den Wert zu ermitteln. Geld geht leichter zu teilen.
Die Geschwister haben keinen Anspruch auf Auszahlung bzgl. des Hauses.
Zitat:Was ist mit Hausrat?
Der gehört der Witwe.
Zitat:Der Bruder will wohl verzichten, dafür kann er ein Formular fürs Gericht ausfüllen.
Die Ausschlagung muss form- und fristgerecht entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar erfolgen.
Gut gemeint, aber durch die Ausschlagung wird die Witwe nicht Alleinerbin!
Zitat:Jedoch ist die Schwester arm und will garantiert etwas abhaben.
Dazu schreibe ich besser nichts...
Zitat :Wozu sollte man da einen Anwalt brauchen? Kurz zusammengefasst: Es ist der Erbteil und er beträgt 1/8 pro Geschwister, da die Ehe offenbar kinderlos war. Die Kinder der Geschwister bekommen nichts.
Das Posting zeigt schon, daß ein Anwalt ganz sinnvoll ist...
Die Kinder der Geschwister, also Nichten und Neffen, sind gesetzliche Erben zweiter Ordnung, und erben immer dann, wenn ihre Eltern, also die Geschwister des Erblassers, bereits tot sind...
Zitat :die Ehe war kinderlos und die Eltern leben nicht mehr.
Also 1/8 für die Schwester und auch für den Bruder.
Richtig.
Zitat:D. h. das Haus mit Grundstück muss offiziell geschätzt werden, um den Wert zu ermitteln.
Nein. Bzw. nur ggf. für die Erbschaftssteuer.
Die beiden Geschwister werden zusammen mit der Ehefrau eine Erbengemeinschaft.
Wieviel vom Haus vererbt wird, hängt davon ab, ob das Haus dem verstorbenen Ehemann allein gehörte, oder beiden Ehegatten gemeinsam, und wenn dieses, dann mit welchen Anteilen.
Zitat:Geld geht leichter zu teilen.
Für das Barvermögen ist das korrekt, aber das Haus wird Eigentum der o.a. Erbengemeinschaft. Die kann es als solche behalten, es kann auch jedes Mitglied der Erbengemeinschaft die Teilungsversteigerung betreiben.
Zitat:Was ist mit Hausrat?
Der geht als "Voraus" an die überlebende Ehefrau. Ist die Ehe kinderlos, steht der gesamte Hausrat dem überlebenden Ehegatten zu, also auch die teuren Gemälde und Teppiche. Wenn es denn solche gibt...
Zitat:Das muss auch bewertet werden, nehme ich an? Ist das richtig?
Nein. Und ich bleibe bei meiner dringenden Empfehlung, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Zitat:Der Bruder will wohl verzichten, dafür kann er ein Formular fürs Gericht ausfüllen. Jedoch ist die Schwester arm und will garantiert etwas abhaben. Bekommt dass die Schwester trotzdem nur das 1/8?
1/4 vom Haus, 1/4 vom Barvermögen. (Wobei "Barvermögen" auch Aktien, Anleihen usw. umfasst.) Der Anteil des Bruders, der das Erbe ausschlägt, wächst der Schwester zu.
Man sieht schon: eine anwaltliche Beratung zu Lebzeiten wäre klug gewesen, denn dann hätte der Ehemann ein Testament gemacht und seine Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt.
-- Editiert von User am 13. Oktober 2025 16:29
Ich danke euch ganz vielmals.
Da hat meine Freundin es doch nicht so leicht und wird wohl noch etliche Wege mehr zu erledigen haben.
LG
Daggi
"Die Kinder der Geschwister, also Nichten und Neffen, sind gesetzliche Erben zweiter Ordnung, und erben immer dann, wenn ihre Eltern, also die Geschwister des Erblassers, bereits tot sind..."
Das wird jetzt warum erwähnt? Die Kinder erben hier nichts, denn ihre Eltern leben offenbar noch...
Zitat :Das Posting zeigt schon, daß ein Anwalt ganz sinnvoll ist...
Sinnvoll für wen und weshalb?
Zitat :Das wird jetzt warum erwähnt? Die Kinder erben hier nichts, denn ihre Eltern leben offenbar noch...
Da der Bruder ausschlagen möchte, kommen aber zunächst die Kinder des Bruders dran.
Erst wenn die auch ausschlagen (ja, das müssen sie, wenn sie nicht erben sollen!), dann bekommt die Schwester das Viertel des Bruders.
Ihr lieben Wissenden,
ich möchte euch auf dem Laufenden halten. Es hat sich etwas ergeben.
Auf mein Anraten hat meine Freundin nochmal alle Unterlagen durchsucht und ein Testament gefunden.
Damit ändert sich der Sachverhalt. Und es zeigt, wie wichtig es ist, sich zeitig über seinen Nachlass Gedanken zu machen.
Zitat :Wozu sollte man da einen Anwalt brauchen? Kurz zusammengefasst:
Eine sehr zutreffende Antwort die hier nicht häufig genannt wird!
"Sollte man die Frösche fragen ob der Sumpf trockengelegt wird?"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
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