Hallo.
Folgender angenommener Fall:
Großmutter ist aktuell verstorben.
Ihr Mann ist 1985 verstorben.
Aus der gemeinsamen Ehe gingen zwei Kinder hervor, Kind A und Kind B
Kind B verstarb 1978 und hatte ebenfalls ein Kind (geb. 1974), nennen wir es den Enkel von Großmutter.
Kind A ist lebend.
Folgende Fragen:
1.) Enkel und Kind A sind somit zunächst einmal gleichberechtigte Erben von Großmutter, korrekt? (angenommen, es gab nie ein Testament).
Vater (Kind B) von Enkel verstarb 1978 und hinterlies seinem Sohn (Enkel) per Testament nichts. Es wurde auch nichts weiter vom Erbteil verlangt.
Großvater von Enkel verstarb 1985 und hier wird die Sache interessant:
2.) Es wurde, da hier Enkel bereits gleichberechtigt mit Kind A war (korrekt?) ein Erbteil ausbezahlt als "freiwillige" Leistung der Großmutter und des Kindes A, allerdings kein Pflichtteil, wurde auch nicht eingefordert.
Nach nunmehr 24 Jahren stellt sich heraus, daß wohl mehr Erbteil vorhanden gewesen ist (Immobilie). Kann nach 24 Jahren dahingehend eine Forderung des Enkels erhoben werden? Werden Testamente bei den Gerichten archiviert?
3.) Aufgrund aktuellem Todesfall von Großmutter stellt sich heraus, daß alle Güter innerhalb der letzten 20 Jahre bereits an Kind A überschrieben wurden , insbesondere Immobilien. Ein Testament scheint nicht vorhanden, Enkel wird nicht bedacht.
Fragliche Mehrparteien - Immobilie wurde von Großmutter in einer Wohnung selbst bewohnt, es ist nicht bekannt ob ein Wohnrecht oder Nießbrauch vorliegt für Großmutter. Kann Enkel hier Pflichtteile verlangen oder ist er sogar selbst gleichberechtigter Erbe mit Kind A, obwohl Güter überschrieben wurden an Kind A?
Danke für erste Auskunft. Mir ist klar, daß ohne anwaltliche Hilfe kein vorwärtskommen ist, nur vorab schon ein paar Meinungen wären schön.
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Erbteil / Pflichtteil
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
zu 1) korrekt
zu 2+3) Erfolgte die "freiwillige" Auszahlung des Erbteils durch einen notariellen Vertrag?
Wann ist die Übertragung an Sohn A erfolgt?
Hatten die Großeltern ein Testament und wenn ja, welchen Inhalt hatte dieses?
Sollte der Inhalt nicht bekannt sein, müsste es aber noch im Archiv des Nachlassgerichtes zu finden sein.
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Hallo HH,
danke für Antwort.
Notarieller Vertrag ist z.Zt. nicht bekannt, muß noch nachgeforscht werden.
Übertragung an Sohn A ist z.Zt. ebenfalls nicht bekannt. Auf einem Umbauplan dr Immobilie, die vorliegt, ist bereits Sohn A im Jahre 1991 als "Eigentümer" eingetragen. Wobei Baupläne da ja wohl nichts aussagen können.
Testament von Großvater wurde vorhin nach Suche gefunden (ob ein Testament der Großmutter vorliegt z.Zt. unbekannt), aus dem Jahre 1984, unterschrieben von Großvater und Großmutter. Darin wird verfügt, daß bei Ableben beider Eltern (also Großeltern des Kindes von Kind "B") das Kind "A" Alleinerbe wird.
Gruß Bennyhase
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Testament eben noch einmal durchgelesen.
Testament wurde vor Antritt einer Reise abgefaßt. Darin steht, daß nur im Todesfalle während der Reise genannte Erben zum Zuge kommen.
Die Reise wurde aber ohne Todesfalleintritt gemacht. Ist denn da noch das Testament nach Ablauf dieser Reise als gültig anzusehen?
Schließlich ist die Bedingung nie eingetreten.
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Ich nehme an, dass der Großvater (Teil-)Eigentümer des Mehrfamilienhauses war.
Wenn es dann aber kein Testament gab, dann wäre der Enkel Erbe und somit Miteigentümer geworden. Das war aber wahrscheinlich nicht der Fall.
Wenn es aber ein Testament gab, dann ist der Inhalt des Testamentes wichtig zur Beurteilung der Situation. Sollte das dann auch noch eine ähnlichen Inhalt haben, wie das gefundene und die Übertragung länger als 10 Jahre her sein, dann hat der Enkel wahrscheinlich keine Ansprüche mehr.
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