Erbteil & Vorausvermächtnis

25. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Thomas77123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbteil & Vorausvermächtnis

Hallo,

Folgendes Szenario: Mutter M stirbt und besitzt als einzigen Wertgegenstand ein Grundstück. Sie setzt ihr beiden Töchter A und B zu 50% als Erben ein. Außerdem erhält Tochter A als Vorausvermächtnis das Grundstück.

Was passiert in so einem Fall? Erhalten beide Töchter 50% der Erbmasse oder Tochter B nur den Pflichtanteil?

Liebe Grüße
T.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4665x hilfreich)

Tochter B hat mindestens einen Anspruch auf den (rechnerischen) Pflichttei. Wenn sonst kein Vermögen vorhanden ist, muss Tochter A ihr 1/4 des Werts in bar auszahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49990 Beiträge, 17517x hilfreich)

Tochter B erhält die Hälfte der übrigen Gegenstände (Hausrat, Konto usw.) und hat zusätzlich Anspruch auf den Zusatzpflichtteil, so dass sie wertmäßig insgesamt den Pflichtteil bekommt.

Außerdem müssen die Töchter A und B einen notariellen Vermächtniserfüllungsvertrag abschließen, damit das Haus auch tatsächlich auf Tochter A umgeschrieben wird.

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