Hallo,
Folgendes Szenario: Mutter M stirbt und besitzt als einzigen Wertgegenstand ein Grundstück. Sie setzt ihr beiden Töchter A und B zu 50% als Erben ein. Außerdem erhält Tochter A als Vorausvermächtnis das Grundstück.
Was passiert in so einem Fall? Erhalten beide Töchter 50% der Erbmasse oder Tochter B nur den Pflichtanteil?
Liebe Grüße
T.
Erbteil & Vorausvermächtnis
25. Juni 2022
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Frage vom 25. Juni 2022 | 08:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbteil & Vorausvermächtnis
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 25. Juni 2022 | 09:31
Von
Status: Richter (8332 Beiträge, 4581x hilfreich)
Tochter B hat mindestens einen Anspruch auf den (rechnerischen) Pflichttei. Wenn sonst kein Vermögen vorhanden ist, muss Tochter A ihr 1/4 des Werts in bar auszahlen.
#2
Antwort vom 25. Juni 2022 | 12:37
Von
Status: Unbeschreiblich (48647 Beiträge, 17147x hilfreich)
Tochter B erhält die Hälfte der übrigen Gegenstände (Hausrat, Konto usw.) und hat zusätzlich Anspruch auf den Zusatzpflichtteil, so dass sie wertmäßig insgesamt den Pflichtteil bekommt.
Außerdem müssen die Töchter A und B einen notariellen Vermächtniserfüllungsvertrag abschließen, damit das Haus auch tatsächlich auf Tochter A umgeschrieben wird.
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