Erbteil & Vorausvermächtnis

25. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Thomas77123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbteil & Vorausvermächtnis

Hallo,

Folgendes Szenario: Mutter M stirbt und besitzt als einzigen Wertgegenstand ein Grundstück. Sie setzt ihr beiden Töchter A und B zu 50% als Erben ein. Außerdem erhält Tochter A als Vorausvermächtnis das Grundstück.

Was passiert in so einem Fall? Erhalten beide Töchter 50% der Erbmasse oder Tochter B nur den Pflichtanteil?

Liebe Grüße
T.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8332 Beiträge, 4581x hilfreich)

Tochter B hat mindestens einen Anspruch auf den (rechnerischen) Pflichttei. Wenn sonst kein Vermögen vorhanden ist, muss Tochter A ihr 1/4 des Werts in bar auszahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48647 Beiträge, 17147x hilfreich)

Tochter B erhält die Hälfte der übrigen Gegenstände (Hausrat, Konto usw.) und hat zusätzlich Anspruch auf den Zusatzpflichtteil, so dass sie wertmäßig insgesamt den Pflichtteil bekommt.

Außerdem müssen die Töchter A und B einen notariellen Vermächtniserfüllungsvertrag abschließen, damit das Haus auch tatsächlich auf Tochter A umgeschrieben wird.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.828 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen