Hallo! Brauche Euere Hilfe. Bin in einem Erbfall gesetzlicher Erbe (Hälfte). Werde einen Erbschein beantragen. Weiss auch nicht, ob ein Testament existiert, in dem ich enterbt wurde (Pflichtteilsanspruch). Die Miterbin und Erbinhaberin wird freiwillig wahrscheinlich keinerlei Auskünfte über die Hinterlassenschaften geben, viel wird auch nicht da sein, dass wurde bestimmt im Vorfeld schon alles so arangiert. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung? Oder bliebe mir letzlich nur der Weg das Erbe einzuklagen? Das ist doch sicher sehr aufwendig und verursacht hohe Kosten auf denen ich dann letzlich sitzenbleibe, oder? Soweit ich weiss schliessen Rechtschutzversicherungen Erbschaftangelegen aus, oder? Habe zwar einen Beratungsrechtschutz in Erbangelegenheiten (150 Euro Selbstbeteilung), aber viel weiter bringt mich das auch nicht, wenn ich nicht unbedingt will letzlich bei der ganzen Geschichte noch was drauf zu zahlen. Bitte um Antwort! Danke Euch!
P.S. Entschuldigt bitte die blöde Frage, aber ich hatte noch nie was mit Erbschaften zu tun-->wofür ist denn dieser Erbschein überhaupt gut bzw. wozu brauche ich diesen?
Erbteil einklagen? Erbschein beantragen?
22. April 2007
Thema abonnieren
Frage vom 22. April 2007 | 00:24
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 32x hilfreich)
Erbteil einklagen? Erbschein beantragen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 23. April 2007 | 08:16
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2917x hilfreich)
Mit dem Erbschein weist du dich gegenüber Ämtern und Behörden und Banken als Verfügungsberechtigte Person aus. Du darfst dann z.B. das Konto auflösen, Grundbuch umschreiben usw.
Wenn nicht viel zu holen ist, würde ich einfach darauf verzichten, meinen Erbanspruch anzumelden.
#2
Antwort vom 23. April 2007 | 09:38
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 902x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.547
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten