Erbteil einklagen? Erbschein beantragen?

22. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
mahepre
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 32x hilfreich)
Erbteil einklagen? Erbschein beantragen?

Hallo! Brauche Euere Hilfe. Bin in einem Erbfall gesetzlicher Erbe (Hälfte). Werde einen Erbschein beantragen. Weiss auch nicht, ob ein Testament existiert, in dem ich enterbt wurde (Pflichtteilsanspruch). Die Miterbin und Erbinhaberin wird freiwillig wahrscheinlich keinerlei Auskünfte über die Hinterlassenschaften geben, viel wird auch nicht da sein, dass wurde bestimmt im Vorfeld schon alles so arangiert. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung? Oder bliebe mir letzlich nur der Weg das Erbe einzuklagen? Das ist doch sicher sehr aufwendig und verursacht hohe Kosten auf denen ich dann letzlich sitzenbleibe, oder? Soweit ich weiss schliessen Rechtschutzversicherungen Erbschaftangelegen aus, oder? Habe zwar einen Beratungsrechtschutz in Erbangelegenheiten (150 Euro Selbstbeteilung), aber viel weiter bringt mich das auch nicht, wenn ich nicht unbedingt will letzlich bei der ganzen Geschichte noch was drauf zu zahlen. Bitte um Antwort! Danke Euch!
P.S. Entschuldigt bitte die blöde Frage, aber ich hatte noch nie was mit Erbschaften zu tun-->wofür ist denn dieser Erbschein überhaupt gut bzw. wozu brauche ich diesen?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2917x hilfreich)

Mit dem Erbschein weist du dich gegenüber Ämtern und Behörden und Banken als Verfügungsberechtigte Person aus. Du darfst dann z.B. das Konto auflösen, Grundbuch umschreiben usw.
Wenn nicht viel zu holen ist, würde ich einfach darauf verzichten, meinen Erbanspruch anzumelden.

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 902x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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