Hallo,
im Februar 1988 verstarb meine Mutter. Laut Testament bekommt mein Vater 50%, mein Bruder und ich jeweils 25% des Hauses. Mein Vater lebt mit seiner neuen Frau in diesem Haus.
Nun wollte ich aus finanziellen Gründen mein Erbteil, er verweigert dies und sagt er habe kein Geld.
Habe ich mit einer Klage Erfolg? Das Haus ist schon lange bezahlt...
Erbteil einklagen
14. April 2008
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Frage vom 14. April 2008 | 19:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbteil einklagen
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#1
Antwort vom 14. April 2008 | 19:44
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 832x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 14. April 2008 | 21:00
Von
Status: Lehrling (1238 Beiträge, 609x hilfreich)
Normalerweise müsstest du mit 1/4 im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein. Ist dies der Fall? Ich nehme an,Ihr seid eine Ergengemeinschaft. Der Vater ist gesetzlich nicht verpflichtet, dir dein Erbteil abzukaufen. Dazu kannst du ihn auch mit einer Klage nicht zwingen.Du kannst aber die Auflösung der Gemeinschaft betreiben.
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#3
Antwort vom 14. April 2008 | 21:01
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
Das Haus kann mit Zustimmung aller Eigentümer/Erben verkauft werden.
Da hier wohl eher nicht damit zu rechnen ist, dass der Vater mitzieht, besteht als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung zu beantragen.
Dann wird das ganze Haus versteigert.
#4
Antwort vom 14. April 2008 | 22:51
Von
Status: Lehrling (1238 Beiträge, 609x hilfreich)
Bei der Versteigerung kann der Papi auch mitbieten, wenn er will.
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