Erbteil erkaufen

30. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
ingo h.
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)
Erbteil erkaufen

1. Fall

Mein Bruder lebt im Haus unserer Eltern.
Er soll das Haus übernehmen und möchte das im Voraus regeln, da er gewisse Investitionen übernehmen wird.
Ich habe mich mit meinem Bruder geeinigt, dass er mich auszahlt.(stellt auch kein Problem da)
Meine Eltern sträuben sich etwas, das Haus zu überschreiben, da es ihr "Lebenswerk" ist und sie das momentan nicht aus der Hand geben möchten, was auch auf mein Verständnis trifft.
Mein Bruder hat das Problem, dass er notwendige Investitionen scheut, da die Eigentumsfrage (für die Zukunft) nicht eindeutig geklärt ist.

2. Fall

Meine Freundin hat 2 Geschwister (Bruder und Schwester).
Die Eltern meiner Freundin besitzen einen 3-Seitenhof mit mehreren tausend Quadratmetern Land.
Die Nachfolge soll geregelt werden und der Bruder das Gehöft übernehmen.
Er ist allerdings nicht in der Lage seine beiden Schwestern auszuzahlen.

Jetzt die Frage, wie kann diese beiden Situationen für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst werden.

Meide Idee:

Das Erbrecht erkaufen.
Soll heißen, dass im Fall 1 mein Bruder mir die Summe zahlt und als Alleinerbe (Haus/Hof) die Sicherheit besitzt, der alleinige Nachfolger zu sein und die notwendigen Investitionen vorzunehmen.
Im Fall 2. würde der Bruder, der das Gehöft erben soll, eine monatliche Summe (jeweils 150 Euro an die beiden Schwestern) zahlen und somit nach einer festgelegten Zeit (25 Jahren) als Alleinerbe erben.
Sollten die Eltern vor Ablauf der 25 Jahren sterben, würden alle 3 Geschwister im Grundbuch stehen und bis zur Abzahlung Eigentümer des Gehöftes sein.
Es geht auch um einen Verkauf bzw. Pfändung zu unterbinden und rechtliche Sicherheit für die Erben zu festigen.

Einziger Knackpunkt wäre, dass die Eltern (bei Streitereien) als alleinige Besitzer (trotz Erbregelung), das Grundstück im Vorfeld verkaufen könnten.
Das ließe sich vermeiden, indem der vorgesehene Erbe sich neben den Eltern ins Grundbuch eintragen lässt.

Liese sich das alles vertraglich festlegen oder gibt es etwas, an was nicht gedacht wurde. (Situationen, die keiner vorhersehen kann "und möchte")

Es geht einzig und allein umd die rechtliche Sicherheit, da hier von Zeiträumen von 15 Jahren und mehr gesprochen wird und keiner weiß, wie sich die Situation aller Beteiligten (auch untereinander) entwickelt bzw. entwickeln könnte.

Ingo


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-- Editiert am 30.03.2010 02:51

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-- Editiert am 30.03.2010 02:54

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Beide Fälle lassen sich durch einen Erbvertrag regeln. Auch einen Verkauf durch die Eltern kann man rechtssicher verhindern, z.B. durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung oder einer Grundschuld.

Die Details sollten jedoch mit einem Notar besprochen werden, da ein Erbvertrag ohnehin notariell beurkundet werden muss.

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