Meine Schwester und ich haben Nach Dem Tot meines Vaters gemeinsam das Konto und Sparbuch aufgelöst die Banken überweisen das Geld immer nur auf ein Konto und teilen es nicht unter den Erben auf, meine Schwester wohnt da in der Nähe und ich habe gesagt falls etwas nicht stimmen sollte oder noch etwas zu erledigen währe solle es auf Ihr Konto gehen das war auch der fall nur meine Schwester hat mir meinen Teil nie ausgezahlt hat mich Wochen belogen und hingehalten bis rauskam das sie das Geld ausgegeben hat. Sie meldete sich gar nicht mehr antwortete nicht auf Mails und Anrufe bis ich die Nase voll hatte und ihr gesagt habe das ich zum Anwalt gehe auf einmal war sie wieder erreichbar und hat mir angeboten das Geld aus dem Verkaufserlös deines Hauses an dem mein Vater Anteile besaß zurück zu Zahlen nur das waren nur leere Worte meine Schwester hat das Geld und ich habe meines von ihr nicht bekommen. Was soll ich jetzt machen? Ich habe echt lange gewartet und an ihr Gewissen appelliert aber alle versuche mein Geld von Ihr zu bekommen sind gescheitert. Sie hat mich immer nur belogen und hingehalten!
Danke im Voraus für eure Hilfe und Ratschläge was ich tun kann!!!!
LG JAsbirsan
-----------------
""
Erbteil nicht erhalten von Schwester
28. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 28. März 2010 | 11:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbteil nicht erhalten von Schwester
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 28. März 2010 | 16:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32402 Beiträge, 17074x hilfreich)
Hi,
tja, da gucken Sie im Web einfach mal nach "gerichtliches Mahnverfahren". Zu erwähnen wäre noch, daß dieses gebührenpflichtig ist und daß zunächst mal Sie die Gebühren dafür tragen.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
#2
Antwort vom 28. März 2010 | 16:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die kosten muß ich ja erst mal tragen kann ich diese dann von meiner Schwester zurück fordern?
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. März 2010 | 16:44
Von
Status: Unbeschreiblich (32402 Beiträge, 17074x hilfreich)
Hi,
natürlich können Sie das. Dasselbe gilt für Anwaltskosten.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
#4
Antwort vom 28. März 2010 | 16:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für Ihre schnellen Antworten das hilft mir echt weiter!!
LG Jasbirsan
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.724
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten
-
3 Antworten