Erbteil wenn Halbbruder stirbt

19. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)
Erbteil wenn Halbbruder stirbt

Hallo,
wenn mein Halbbruder stirbt (beide die gleiche Mutter), hat vor einigen Jahren eine Frau mit Kind geheiratet, das Kind ist nicht von ihm und trägt auch nicht seinen Namen. Habe ich da ein Recht auf ein Pflichtteil ?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49829 Beiträge, 17467x hilfreich)

Nein, Geschwister haben grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Ist denn ein Testament vorhanden? Wenn nein, dann hättest Du aber einen gesetzlichen Anspruch auf einen Erbteil, wenn Eure Mutter nicht mehr lebt.

Wenn keine eigenen Kinder vorhanden sind (Erben 1. Ordnung), dann kommen die Erben 2. Ordnung zum Zuge (Eltern, Geschwister). Gegenüber Erben zweiter Ordnung erhält die Ehefrau 3/4 des Erbes. Das restliche 1/4 bekommen die Eltern (je 1/8). Wenn Eure Mutter nicht mehr lebt, geht dieses 1/8 an ihre Kinder (an Dich). Diese gesetzliche Erbfolge gilt nur, wenn kein Testament vorhanden ist.

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#2
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)

Schönen Dank für die schnelle Antwort.
Lebt keiner mehr von "allen" Eltern. Wenn ich das richtig interpretiere bekomme ich 1/4, wenn kein Testament vorhanden ist.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49829 Beiträge, 17467x hilfreich)

Nein, wenn kein Testament vorhanden ist, bekommst Du 1/8.

Die Ehefrau bekommt 3/4, der Vater und die Mutter je 1/8. Mit seinem Vater bist Du nicht verwandt. Da Eure Mutter verstorben ist, bekommst Du den Erbteil, den sie sonst bekommen hätte.
Das 1/8 seines Vater bekommt bekommen die leiblichen Verwandten des Vaters.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49829 Beiträge, 17467x hilfreich)

Ergänzung bzw. Korrektur:

Wenn Du der einzige Erbe 2. Ordnung bist, dann bekommst Du doch 1/4.

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