Erbteil/Pflichtteil einfordern

12. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
mamus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)
Erbteil/Pflichtteil einfordern

Hallo,

hier noch einmal eine Frage:

Wie ich bereits mitteilte ist unsere Mutter ende Juni verstorben und hatte ein Testament auf Gegenseitigkeit (nur ein einziger Satz, mehr nicht), mein Stiefvater lebt noch in einem Pflegeheim. Er hat Demenz und ist nicht mehr geschäftstüchtig. Als gesetzlicher Betreuer bin ich (Stieftochter) eingesetzt für alle Belange.

Nun will mein Bruder seinen Erbteil (Pflichtteil) haben. Er ist der leibliche Sohn der Mutter. Es ist kein wesentliches Barvermögen vorhanden, aber ein Haus mit Grundstück (Wert lt. neuestem Gutachten ca. 140.000 Euro).
Was muss er nun tun, damit er sein Erbteil bekommt? Wo kann er es beantragen?

Meinen Anteil müßte ich warscheinlich auch einfordern, aber wie mache ich das bei meinem Steifvater, für den ich gesetzl. Betreuer bin?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zunächst einmal muss man zwischen Erbteil und Pflichtteil unterscheiden.

Den Pflichtteil bekommt jemand der enterbt wurde. Der Pflichtteil muss vom Erben ausgezahlt werden.

Ich nehme an, dass sich Deine Eltern gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben und somit ihre Kinder enterbt haben.

Dein Bruder muss sein Pflichtteilsforderung also gegen den Alleinerben stellen, also gegen Deinen Vater. Da Du ihn betreust, musst Du also für die Auszahlung des Pflichteils sorgen.

Wenn das Haus zu je 50% Mutter und Vater gehört, dann beträgt der Anteil Deiner Mutter 70.000€. Der gesetzliche Erbteil Deines Bruder würde 25% betragen, der Pflichtteil die Hälfte davon, also 12,5% (8.750€).

Wenn Dein Bruder den Pflichtteil fordert, dann musst letztendlich Du zusehen, wie ihm die 8.750€ ausgezahlt werden. Im Extremfall bedeutet das, dass das Haus verkauft werden muss.

Öffentliche Stellen sind für die Beantragung eines Pflichtteils nicht zuständig. Das ist reine Privatsache.

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#2
 Von 
error6
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn aber die Mutter im Grundbuch steht, bekommt er m.W. 17500€. Steht der Stiefvater im GB, bekommt er oder ihr Beide nichts. Habe den Fall gerade durchgemacht.
Dir würden die anderen 17500€ zustehen.
140000:2=gesetzl. Erbteil
70000:2=Pflichtteil
35000€:2=17500 für jedes Kind
:) error6

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#3
 Von 
mamus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
erstmal vielen Dank für Eure antworten!
Bei uns ist es so, dass meine Eltern beide im Grundbuch stehen, zu je 50 Prozent.

Meine Mutter (jetzt verstorben) hat alles meinem Vater vermacht, der 1 Tochter hat. Wir beiden anderen Kinder stammen aus der 1. Ehe. Das heißt, meine Mutter hat 3 Kinder.

Das Haus soll verkauft werden, das steht fest. Muss ich meinem Bruder (und letztentlich auch mir) den Pflichtteil auszahlen? Woher bekomme ich die genaue Summe?

Nochmals Danke

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
error6
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 29x hilfreich)

Dann gilt die Rechnung von hh! Nur eben geteilt durch 3, also 5833€. Aber nur, wenn das dritte Kind auch ein leibl. der Mutter ist.
Sonst geteilt durch 2!
:) error6
Verstirbt nun auch der Vater, bekommt sein leibl. Kind alles und ihr nichts mehr.
Hört sich makaber an, aber wäre der Stiefvater zuerst gestorben, hättet ihr wesentlich mehr bekommen.
Zum Pflichtteil gehören aber auch andere Gegenstände wie z.B. PKW usw.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Muss ich meinem Bruder (und letztentlich auch mir) den Pflichtteil auszahlen?

Ja, aber nur wenn der Bruder den Pflichtteil innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod der Mutter einfordert.

Woher bekomme ich die genaue Summe?

Die genaue Summe musst Du schon selbst ausrechnen. Du kannst natürlich einen Anwalt hinzuziehen, der für Dich die Berechnung durchführt. Die Kosten dafür gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten, werden also aus dem Nachlass bezahlt.

Insgesamt ist das eine reine Privatangelegenheit. Es gibt keine öffentliche Stelle, die Dich dabei unterstützt.

Die Berechnung des Pflichtteils in Deinem Fall möchte ich hier noch einmal zusammenfassen:

Verkehrswert des gesamten Nachlasses einschl. Hauses: 140.000€
Anteil Mutter am Haus: 70.000€
Gesetzlicher Erbteil Stiefvater 50%: 35.000€
Gesetzlicher Erbteil Kinder (16,66%): 11.662€
Pflichtteil (50% des gesetzlichen Erbteils): 5.831€

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#6
 Von 
mamus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Inzwischen habe ich vom Nachlassgericht ein Schreiben erhalten, aus dem hervorgeht, das meine Mutter 78.000 Euro "vererbt".( Leider weiß ich nicht, wie es sonst heißt).

Nun meine Frage: Werden hiervon die Beerdigungskosten usw. abgezogen. Und wie hoch ist dann der Pflichtteil.

Die Beerdigungskosten liegen bei ca. 8000 Euro.

Mein Bruder (Hartz4) möchte nun schnellstmöglich seinen Pflichtteil bekommen. Wie hoch ist dieser?
Werden die Beerdigungskosten vorher abgezogen oder nicht?

Vielen Dank im voraus.

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