Erbunwürdiger Erbe heiratet nach Tod des Erblassers

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
307ZPO
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbunwürdiger Erbe heiratet nach Tod des Erblassers

Wie würde sich folgender Fall darstellen: A ermordet B um ihn zu beerben. Seine Miterbe ist sein Bruder C, der am Mord nicht beteiligt war. Kurz darauf heiratet A seine Geliebte D. In seinem Testament setzt A die D als seine Vorerbin ein und seine Nichte E, das einzige Kind seines Bruders C , als Nacherben. A hat keine Kinder.
A wird nun rechtskräftig wegen Mordes verurteilt und kurz darauf für erbunwürdig erklärt.
Abwandlung: D wird als Mittäterin auch verurteilt und wird auch für erbunwürdig erklärt.
Wer erhält den Nachlass des B?

-- Editiert von 307ZPO am 19.11.2019 12:13

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Wer erhält den Nachlass des B?


Der geht an C.

Die Abwandlung ist übrigens nicht relevant, da D auch ohne Erbunwürdigkeit in keinem Fall erben würde.

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